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  • Lichttherapie bei Winterdepression
    Wenn die dunkle Jahreszeit beginnt, kann dies mit Stimmungsschwankungen einhergehen. Viele Menschen sprechen von "Winterblues", aber einige Menschen sind so stark und langanhaltend niedergedrückt, dass man von einer depressiven Störung spricht. Die sogenannte „Herbst- oder Winterdepression“ ist eine saisonal auftretende Form der Depression; meist tritt sie in der dunklen Jahreszeit auf und klingt im Frühling und Sommer wieder ab. Die Ursachen für die Winterdepression sind noch nicht abschließend erforscht, es wird aber angenommen, dass mangelndes Tageslicht sich so auf den Hormon- und Botenstoff-Haushalt im Körper auswirkt, dass sich eine Depression entwickeln kann. Insofern ist es naheliegend, dass man ihr mit viel Tageslicht begegnen möchte. Diese Lichttherapie hat der IGeL-Monitor aktuell unter die Lupe genommen, mit der Frage: Helfen spezielle Lichttherapie-Lampen, die Symptome der Winterdepression zu lindern? Und: Hilft diese Lichttherapie sogar, Symptomen der Winterdepression vorzubeugen? Diese Bewertung des IGeL-Monitors wollen wir in dieser Episode des IGeL-Podcasts näher erörtern. Experte ist einer der Autoren dieser Bewertung: Dr. Johannes Morche, Seniorberater im Bereich Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischer Dienst Bund ____________________________________ Faktenbox: Die Winterdepression ist eine saisonal abhängig affektive Störung. Übersetzt von der englischen Bezeichnung: Seasonal Affective Disorder. Das heißt, die Symptome zeigen sich ausschließlich in den sonnenlichtärmeren Jahreszeiten Herbst und Winter. Und in der Regel verschwinden sie wieder, sobald der graue Winter in den deutlich helleren Frühling übergeht. Viele Menschen sagen zur Winterdepression etwas verharmlosend auch „Winterblues“. Fakt ist, dass eine niedergedrückte Stimmung zu den kennzeichnenden Symptomen der Winterdepression zählt. Diese niedergedrückte Stimmung kann sehr unterschiedlich ausfallen, von häufiger schlechter Laune oder Gereiztheit bis zu einer depressiven Stimmungslage, die sich über die Wintermonate immer weiter zuspitzen kann. Ärztinnen und Ärzte sehen in der Winterdepression mehr als ein bloßes Stimmungstief, denn oft kommen noch weitere typische Symptome hinzu, wie vermehrter Appetit, vor allem auf Kohlehydrate (daher der Appetit auf Süßes), ein erhöhtes Schlafbedürfnis und verstärkte Tagesmüdigkeit, Energielosigkeit und Antriebsschwäche (oft mit Schwierigkeiten, morgens aus dem Bett zu kommen), Konzentrationsstörungen sowie Angstgefühle bis hin zu Angstzuständen. Quelle: Barmer (https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/psyche/depression/winterdepression-1292640) _______________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
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    37:19
  • Blase und Niere – was bringt die Krebsfrüherkennung?
    Früherkennungsuntersuchungen sind umstritten. Oft werden nur die Vorteile gesehen: Krankheiten früh zu erkennen und sie möglicherweise wirksamer behandeln zu können. Aber sie haben auch Risiken. So können bei Früherkennungsuntersuchungen grundsätzlich indirekte Schäden entstehen, z.B. durch Fehlalarme, die wiederum weitere Untersuchungen nach sich ziehen oder die Betroffenen psychisch belasten. Auch Überdiagnosen sind möglich, die zu unnötigen Untersuchungen und Behandlungen führen können, bei denen es zu Nebenwirkungen und Komplikationen kommen kann. Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat aktuell gleich drei Verfahren mit „tendenziell negativ“ bewertet, die Blasen- oder Nierenkrebs frühzeitig erkennen sollen: Die Analyse des Urins und eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Blasenkrebs sowie eine Ultraschalluntersuchung der Nieren zur Früherkennung von Nierenkrebs. Zu keinem der Verfahren fanden sich Studien, die Hinweise auf einen Nutzen oder einen direkten Schaden dieser Untersuchung geben. In dieser Episode des IGeL-Podcasts erläutern wir die wissenschaftliche Bewertung dieser Untersuchungen und ordnen ein, warum es trotz mangelnder Studienergebnisse zu der Bewertung "tendenziell negativ" gekommen ist. Expertin ist eine der Autorinnen dieser Bewertung: Monika Becker, Fachberaterin im Bereich Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund. ---------------------------------- Faktenbox: Der Körper entsorgt feste, nicht mehr benötigte Stoffwechselprodukte über den Darm. Lösliche Stoffe werden durch den Urin mithilfe der ableitenden Harnwege ausgeschieden. Zu diesem lebenswichtigen System gehören alle Organe, die den Urin bilden, sammeln und transportieren: Der in der Niere produzierte Urin gelangt über das Nierenbecken durch einen der beiden Harnleiter in die Blase. Dort wird der Urin gesammelt, bis er über die Harnröhre ausgeschieden wird. Krebs ist der Überbegriff für bösartige Neubildungen beziehungsweise Tumoren, die aus veränderten Zellverbänden entstehen. Diese Veränderung ist der entscheidende Schritt von einer normalen Zelle zu einer bösartigen Tumorzelle. Nierenkrebs umfasst alle bösartigen Erkrankungen der Niere. Etwa fünf Prozent aller Nierentumoren sind gutartig. Auch wenn manche dieser Tumoren im Ultraschall oder in der Computertomographie charakteristische Befunde zeigen, kann nur die Untersuchung einer Gewebeprobe durch den Pathologen sicher feststellen, ob sie gut- oder bösartig sind. Bei der Diagnose Blasenkrebs liegt ein sogenannter invasiver Krebs vor, der in die tieferen Schichten der Harnblasenwand eingewachsen ist. In der Regel haben Betroffene ein frühes Krankheitsstadium von Blasenkrebs mit oberflächlichem Wachstum des Tumors. Bei Blasenkrebs ist eine frühzeitige Diagnose wichtig, denn je früher eine bösartige Erkrankung erkannt wird, desto besser sind in vielen Fällen die Heilungs- und Überlebenschancen. Quelle: Deutsche Krebshilfe https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/krebsarten/blasenkrebs-harnblasenkarzinom/ https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/krebsarten/nierenkrebs/ --------------------------------------------- Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
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    39:17
  • Viel Geld für fragwürdige Leistungen - IGeL-Umsätze in Deutschland
    Selbstzahlerleistungen sind eine lukrative Einnahmequelle für ärztliche Praxen. Laut aktuellem IGeL-Report 2024 zahlen gesetzlich Versicherte in Deutschland pro Jahr mindestens 2,4 Milliarden Euro für IGeL aus eigener Tasche. Wie viele IGeL es eigentlich gibt und wie viel Geld damit in Deutschland verdient wird, ist eigentlich nicht bekannt. Zu den Ausgaben werden seit Jahren veraltete Schätzungen zitiert, die den jährlichen Umsatz mit IGeL-Leistungen auf etwa 1 Milliarde Euro beziffern. Die Ergebnisse des IGeL-Reports 2024 zeigen nun, dass diese Zahl deutlich nach oben korrigiert werden muss: Gesetzlich Krankenversicherte geben im Jahr mindestens 2,4 Milliarden Euro für IGeL-Leistungen aus. Diese Zahl ist belastbar und es gab sie vorher nicht. Der IGeL-Report 2024 enthält die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung zu IGeL-Leistungen, die der Medizinische Dienst Bund als Initiator und Betreiber des IGeL-Monitors in Auftrag gegeben hat. Wissenschaftlich begleitet wurde die Erhebung durch den Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Lehrstuhl für Management im Gesundheitswesen an der Universität Hamburg In dieser Episode erläutern wir die Ergebnisse der Befragung und bleuchten die Erkenntnisse hinter der Statistik. Ein IGeL-Podcast mit: Dr. Stefan Gronemeyer, Arzt und Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund und Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Gesundheitsökonom und Inhaber des Lehrstuhls für für Management im Gesundheitswesen an der Universität Hamburg _________________________________________ Faktenbox: Der IGeL-Report 2024 liefert verlässliche Informationen, wie viel Geld gesetzlich Krankenversicherte pro Jahr für Selbstzahlerleistungen in ärztlichen Praxen ausgeben. In einer Repräsentativbefragung im Online-Panel von forsa wurden zwischen Juli und August 2024 insgesamt 2.013 gesetzlich Krankenversicherte im Alter von 18 bis 80 Jahren befragt. Sie konnten alle Leistungen benennen, für die sie im letzten Jahr Geld ausgegeben hatten. Hilfestellung gab eine verschlagwortete Liste mit über 150 bekannten IGeL, möglich war aber auch eine Freitexteingabe. Dabei wurde ausschließlich nach Ausgaben gefragt, die die Versicherten für IGeL in ärztlichen Praxen bezahlt haben. Andere kostenpflichtige Leistungen wurden ausgenommen, Darunter fallen zahnärztliche, homöopathische, kosmetische, schönheitschirurgische und physiotherapeutische Leistungen, aber auch Kosten für Arzneimittel, Krankenbeförderung oder den Krankenhausaufenthalt. Auf diese Weise sollte ermittelt werden, • wie viel Geld gesetzlich Krankenversicherte pro Jahr für IGeL ausgeben. • wie sich die Ausgaben auf das Geschlecht, Alter, Einkommen, Bildungsniveau und die Wohnlage verteilen. • wie viel Umsatz mit den am häufigsten angebotenen IGeL gemacht wird, welches die teuersten IGeL sind und wie sich der Umsatz und das Angebot von IGeL auf die Facharztgruppen verteilt. • wie hoch der Umsatz mit IGeL ist, die vom IGeL-Monitor mit „unklar“, „tendenziell negativ“ oder „negativ“ bewertet worden sind. • wie IGeL in den ärztlichen Praxen angeboten werden. • wie die Befragten IGeL einschätzen und ob sie sich vor der Inanspruchnahme einer IGeL über den möglichen Nutzen oder Schaden ausreichend informiert fühlen. Die Ergebnisse wurden auf die Gesamtzahl der gesetzlich Versicherten im Alter von 18 bis 80 Jahren hochgerechnet. Das sind insgesamt 57 Millionen Personen. Die Hochrechnung ergibt einen Gesamtbetrag von mindestens 2,4 Mrd. Euro, den gesetzlich Versicherte in Deutschland im Alter von 18 bis 80 Jahren jährlich für IGeL bezahlen. Den IGeL-Report 2024 und sämtliche Unterlagen dazu zum Download finden Sie hier: https://www.igel-monitor.de/presse/pressemitteilungen/2024-12-03-igel-report-2024-24-milliarden-euro-setzen-arztpraxen-pro-jahr-mit-fragwuerdigen-igel-um.html __________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
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    35:36
  • Gesundheit und der lange Weg eines Gesetzes
    Ob Cannabis-Gesetz, die große Krankenhausreform, das Gesunde-Herz-Gesetz oder Pflegekompetenzgesetz, Prof. Karl Lauterbach hat in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister viele Gesetzesinitiativen angeschoben und verfolgt. Und das ist nur eine kleine Auswahl. Gibt man auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums „Gesetze und Verordnungen“ ein, erhält man eine Trefferliste von 199 (!) Vorhaben, Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen - davon allein 80 aus der aktuellen Legislaturperiode. Jedes einzelne Gesetz durchläuft einen festgelegten Weg durch Bundestag, Bundesrat und die Ausschüsse. Viele Formulierungen kennt man - „das Gesetz wird im Bundesrat beraten“, „hat heute verabschiedet“, „erste Lesung“, „zweite Lesung“ und so weiter … In dieser Episode des IGeL-Podcasts schreiten wir den ganzen (oft langen) Weg eines Gesundheitsgesetzes ab, von der Gesetzesinitiative bis zu dessen Inkrafttreten. Wer kann eigentlich eine Gesetzesinitiative starten? Welche und wie viele Akteur*innen werden in den Ausschüssen zu einem Gesetz angehört? Und wie viel Einfluss haben diese Interessensvertreter*innen auf die Ausgestaltung des Gesetzes? Antworten darauf kennt Kerstin Macherey, sie ist Diplom-Volkswirtin und leitet die Stabsstelle Politik und Strategie beim Medizinischen Dienst Bund. In dieser Rolle ist sie in etliche Gesetzesverfahren unmittelbar involviert und weiß aus eigener Erfahrung, wie lang der Weg ist und wo sich steinige Abschnitte befinden. ----------------------------------------------------------- Faktenbox: In Deutschland können nur die Bundesregierung, der Bundesrat oder mehrere Mitglieder des Bundestages eine sogenannte Gesetzesinitiative starten (…). Will die Regierung beispielsweise ein neues Gesundheitsgesetz einführen, macht sie dafür einen Gesetzentwurf. Diesen Entwurf gibt sie an den Bundesrat. Der Bundesrat äußert sich dazu und gibt den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Bundestag. Im Bundestag (…) finden drei Beratungen darüber statt. Diese Beratungen nennt man „Lesungen“. In der 1. Lesung, der sogenannten Grundsatzdebatte, wird der Gesetzentwurf vorgestellt und die Abgeordneten sagen dazu allgemein ihre Meinung. Danach kommt der Gesetzentwurf in einen speziellen Ausschuss des Bundestages, um dort Einzelheiten zu beraten und Sachverständige zu befragen. Darüber berichten Ausschussmitglieder in der 2. Lesung im Parlament Meistens werden Änderungsvorschläge vorgetragen. In der 3. Lesung kommt es noch einmal zur Aussprache über das Gesetz. (…). Dann kommt es zur Schlussabstimmung. Wenn die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten dem Gesetz zugestimmt hat, ist das Gesetz „verabschiedet“. (…) Hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, geht es in den Bundesrat. Die Beteiligung des Bundesrates hängt davon ab, ob es sich um ein Zustimmungsgesetz oder ein Einspruchsgesetz handelt (…). Wenn der Bundesrat ein Gesetz ablehnt, (…) kann eine erneute Beratung im sogenannten Vermittlungsausschuss stattfinden. Dort sitzen Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates. Wenn dieser Ausschuss Änderungen am Entwurf vorschlägt, wird darüber im Bundestag erneut abgestimmt. Wenn bei Zustimmungsgesetzen keine Einigung erzielt werden kann, tritt das Gesetz nicht in Kraft. (…) Gegen Einspruchsgesetze kann der Bundesrat nur Bedenken vortragen. Wenn ein Gesetz so beraten und beschlossen wurde, müssen Bundeskanzlerin oder -kanzler oder die zuständige Ministerin bzw. der zuständige Minister unterschreiben, und auch die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident muss noch seine Unterschrift geben. Zuletzt wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlichet. Erst danach tritt das Gesetz in Kraft. Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (BPB), stark gekürzt. https://www.hanisauland.de/wissen/lexikon/grosses-lexikon/g/gesetzgebung.html ----------------------------------------------------------------------------------- Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
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    35:02
  • Shared Decision Making
    Zum zweiten Mal setzen wir das Thema "Shared Decision Making" auf die Agenda. Vor zwei Jahren haben wir dieses Konzept einer gemeinsamen Entscheidungsfindung zwischen Arzt/Ärztin auf der einen Seite und Patient*in auf der andern Seite im IGeL-Podcast vorgestellt und diskutiert. Shared Decision Making ist sprechende Medizin: Der Arzt/die Ärztin bespricht mit den Patient*innen einen gemeinsamen Behandlungsweg, der die Präferenzen, Vorstellungen, Lebensgewohnheiten der Patient*innen berücksichtigt. In Abwägung desssen, dass - so formulierte es Professorin Tanja Krones im IGeL-Podcast - die meisten Entscheidungen in der Medizin Grauzone seien, es kein schwarz und weiß gäbe und die Medizin in den meisten Fällen mehrere Möglichkeiten habe, zu behandeln. Welche Vorteile bringt eine solche gemeinsame Behandlungsentscheiung? Dazu hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) dieses Jahr einen sogenannten "ThemenCheck-Bericht" veröffentlicht. Für diesen Bericht wurden sieben systematische Übersichten analysiert, die insgesamt 252 Studien zusammenfassen. Die Studien untersuchten verschiedene SDM-Maßnahmen in der Behandlung von Erwachsenen mit unterschiedlichen Erkrankungen, zum Beispiel Herz-Kreislauf-, Krebs- oder psychischen Erkrankungen. Die Ergebnisse besprechen wir in dieser Episode des IGeL-Podcasts mit zwei der insgesamt sieben Autor*innen des Berichts, Dr. Marion Danner, Diplom-Volkswirtin und Gesundheitsökonomin und Dr. Anne Rummer, Juristin und Medizinethikerin. ----------------------------------------------------------- Faktenbox: Shared Decision-Making – oder auf deutsch: Partizipative Entscheidungsfindung – ist eine Form der Kommunikation zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient. Sie sieht vor, Informationen auszutauschen und eine Entscheidung gemeinsam und gleichberechtigt zu finden – etwa mit Blick auf eine Behandlung. Die Kommunikation in diesem Konzept erfolgt also zweiseitig. Sowohl Ärztin/Arzt als auch Patientin/Patient stellen Fragen und beantworten Fragen. Hierfür bezieht die Ärztin/der Arzt seine Gegenüber in alle wichtigen Aspekte mit ein. Die Patientin/der Patient wiederum bespricht seine Anliegen offen und erklärt ihre/seine Präferenzen. Ziel ist es, gemeinsam über eine angemessene medizinische Untersuchung oder Behandlung zu entscheiden und diese zu verantworten. Quelle: https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/gesundes-leben/patient-arzt/patient-und-partner Link zu der Projektseite des ThemenCheck-Berichts des IQWiG mit allen Ergebnissen: https://www.iqwig.de/sich-einbringen/themencheck-medizin/berichte/ht22-01.html ----------------------------------------------- Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück Beat Stick ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
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    33:48

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Über IGeL-Podcast

Der IGeL-Podcast ist der informative Gesundheits-Podcast des IGeL-Monitors. Um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wird es gehen, der stetig wachsende IGeL-Markt steht im Mittelpunkt, die Relevanz dieses Marktes für Versicherte, aber auch seine Bedeutung im deutschen Gesundheitssystem. Wir suchen den Dialog mit gesundheitspolitischen Akteuren, holen sie an den Tisch, diskutieren über Geld, Medizin, Rechte von Patientinnen und Patienten. Der IGeL-Podcast, das sind Hintergrundinformationen zu Gesundheitsleistungen, Gesundheitswissenschaft, Gesundheitsökonomie - für die Ohren: Die von gesundheitspolitisch Interessierten und die von allen Menschen, die im weiten Feld des Gesundheitswesens beruflich beheimatet sind. Jetzt reinhören: Einmal im Monat mit dem Redakteur des IGeL-Monitors Andreas Lange. Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: sein Stück Beat Stick ist der Jingle des IGeL-Podcasts. IGeL-Monitor und IGeL-Podcast sind Initiativen des Medizinischen Dienstes Bund.
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Generated: 5/11/2025 - 8:04:41 PM