Haben niedergelassene Ärztinnen im Mutterschutz und in Erziehungszeiten eher einen Vorteil durch hohe Flexibilität bei Vertretungsregelungen oder eher Nachteile durch das finanzielle Risiko bei der Organisation von Vertretung?
Ein kleiner Passus im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD im Bund hat die Diskussion über Mutterschutz für niedergelassene Ärztinnen befeuert: „Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen.“
Bei der Frühjahrstagung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands in Magdeburg haben die Delegierten einstimmig einen Antrag beschlossen, der die Politik auffordert, „den gesetzlichen Mutterschutz für selbstständige, niedergelassene Ärztinnen unverzüglich an die Regelungen für angestellte Ärztinnen anzugleichen“.
Die Initiatorinnen befürchten, dass die Nachteile im Mutterschutz dazu führen, dass Ärztinnen sich später niederlassen oder ganz davon absehen könnten. Beim Deutschen Ärztetag in Hannover wollen die Hausärztinnen und Hausärzte einen entsprechenden Antrag einbringen, um der Forderung noch mehr Nachdruck zu verleihen.
Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert die Mit-Initiatorin des Beschlusses Dr. Nadja Jesswein die Herausforderungen für niedergelassene Ärztinnen in der Schwangerschaft.
Die Hausärztin aus Oldenburg beschreibt die Probleme, die sie gehabt hat, als sie als niedergelassene Ärztin in einer Einzelpraxis schwanger wurde. Und sie erläutert, warum es in der Praxis nicht so einfach ist, eine Vertretung zu finden, und welche finanziellen Belastungen dadurch entstehen können, wenn die Praxischefin in der Schwangerschaft längere Zeit ausfällt.
Im Gespräch geht es nicht zuletzt um die Möglichkeiten, über Entlastungsassistentinnen oder -assistenten die Erziehungszeiten zu überbrücken und dabei vielleicht sogar die eigene Praxis weiterzuentwickeln – aber auch um die Einschränkungen, die dabei zu beachten sind.