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    Wo liegt die Herausforderung „Mutterschutz“ für niedergelassene Ärztinnen, Frau Dr. Jesswein?

    08.05.2026 | 34 Min.
    Haben niedergelassene Ärztinnen im Mutterschutz und in Erziehungszeiten eher einen Vorteil durch hohe Flexibilität bei Vertretungsregelungen oder eher Nachteile durch das finanzielle Risiko bei der Organisation von Vertretung?

    Ein kleiner Passus im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD im Bund hat die Diskussion über Mutterschutz für niedergelassene Ärztinnen befeuert: „Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen.“

    Bei der Frühjahrstagung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands in Magdeburg haben die Delegierten einstimmig einen Antrag beschlossen, der die Politik auffordert, „den gesetzlichen Mutterschutz für selbstständige, niedergelassene Ärztinnen unverzüglich an die Regelungen für angestellte Ärztinnen anzugleichen“.

    Die Initiatorinnen befürchten, dass die Nachteile im Mutterschutz dazu führen, dass Ärztinnen sich später niederlassen oder ganz davon absehen könnten. Beim Deutschen Ärztetag in Hannover wollen die Hausärztinnen und Hausärzte einen entsprechenden Antrag einbringen, um der Forderung noch mehr Nachdruck zu verleihen.

    Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert die Mit-Initiatorin des Beschlusses Dr. Nadja Jesswein die Herausforderungen für niedergelassene Ärztinnen in der Schwangerschaft.

    Die Hausärztin aus Oldenburg beschreibt die Probleme, die sie gehabt hat, als sie als niedergelassene Ärztin in einer Einzelpraxis schwanger wurde. Und sie erläutert, warum es in der Praxis nicht so einfach ist, eine Vertretung zu finden, und welche finanziellen Belastungen dadurch entstehen können, wenn die Praxischefin in der Schwangerschaft längere Zeit ausfällt.

    Im Gespräch geht es nicht zuletzt um die Möglichkeiten, über Entlastungsassistentinnen oder -assistenten die Erziehungszeiten zu überbrücken und dabei vielleicht sogar die eigene Praxis weiterzuentwickeln – aber auch um die Einschränkungen, die dabei zu beachten sind.
  • ÄrzteTag

    Frisch niedergelassen: Was ist am Anfang das Schwierigste, Dr. Luther und Dr. Scherer?

    05.05.2026 | 37 Min.
    Dr. Annette Luther und Dr. Sophie Scherer haben den Schritt gewagt und sich mit einer Einzelpraxis selbstständig gemacht. Im „ÄrzteTag“-Podcast erzählen die beiden Hausärztinnen, wie sie sich vorbereitet haben, ob ihre Businesspläne funktionierten und welche Sorgen sie umtrieben.
  • ÄrzteTag

    Welche Nebentätigkeiten dürfen Vertragsärzte ausüben – und welche nicht, Frau Vogtmeier?

    28.04.2026 | 29 Min.
    Ein eigentlich banales Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Besetzung eines halben Urologen-Sitzes könnte vor dem Bundesverfassungsgericht noch zu einiger Berühmtheit gelangen. Es geht um Grundsätzliches – aber fast noch mehr um die praktischen Konsequenzen für Nebentätigkeiten neben der vertragsärztlichen Tätigkeit.

    Im „ÄrzteTag“-Podcast mit Rechtsanwältin Katharina Vogtmeier aus Berlin geht es um das Spannungsfeld, wie viel Vertragsärztinnen und Vertragsärzte neben einem vollen Versorgungsauftrag in der vertragsärztlichen Versorgung leisten können – und leisten dürfen.

    Mit dem Urteil des BSG scheiterte eine Urologin mit ihrem Widerspruch. Sie wollte ihren Vater, einen Urologen, in ihrer Praxis mit einem halben Vertragsarztsitz anstellen.

    Die Richter des Vertragsarztsenats winkten ab. Ihre Begründung: Da der Vater an zwei weiteren Standorten bereits jeweils einen halben Vertragsarztsitz innehabe, könne er nicht darüber hinaus noch einen (halben) Versorgungsauftrag beanspruchen.

     Das Urteil selbst sei durchaus nachvollziehbar, erläutert die Fachanwältin für Medizinrecht von der Kanzlei D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

    Im Podcasts beschreibt Katharina Vogtmeier aber die Konsequenzen der Urteilsbegründung und warum sie glaubt, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die zukünftige Berufsausübung von Vertragsärzten sehr wichtig werden könnte.

    Sie sieht eine Diskrepanz zwischen dem im Urteil erhobenen Anspruch einer „umfassenden Inpflichtnahme“ an Vertragsärztinnen und -ärzte und den gesetzlich vorgeschriebenen 25 Sprechstunden pro Woche.

    Die Zeiten, dass „ein voller Versorgungsauftrag die gesamte Arbeitskraft eines Vertragsarztes oder einer Vertragsärztin beansprucht, sind lange vorbei“, so die Rechtsanwältin.

    Im Gespräch beschreibt Vogtmeier konkret, was Vertragsärzte neben ihrer Haupttätigkeit in welchem Umfang leisten dürfen, sei es im Selektivvertrag, für Privatpatienten oder auch im Krankenhaus.

    Und sie fasst zusammen, durch welche Maßnahmen die Berufsfreiheit für Ärzte gefährdet sein könnte und welche Konsequenzen durch eine wie auch immer geartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Fall eintreten könnten.
  • ÄrzteTag

    Wie werden Sie mit der neuen Versorgungspauschale umgehen, Dr. Dalhaus?

    07.04.2026 | 41 Min.
    Endlich weg vom Quartalsdenken? Wie die neue Versorgungspauschale ab Juli im Praxisalltag funktionieren könnte – oder auch nicht –, erläutert Allgemeinmedizinerin Laura Dalhaus im „ÄrzteTag“-Podcast.
  • ÄrzteTag

    Was wird aus den Gesprächs- und Untersuchungsleistungen in der neuen GOÄ, Dr. Singe?

    24.03.2026 | 43 Min.
    Die neue GOÄ steht auf der To-do-Liste der Politik; der Entwurf von BÄK, PKV und Beihilfe steht. Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert GOÄ-Spezialist Conrad C. Singe, was bei Gesprächs- und Untersuchungsleistungen zu erwarten ist.

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Über ÄrzteTag

ÄrzteTag - der Podcast der "Ärzte Zeitung". Wir blicken kommentierend und persönlich auf den Tag, wichtige Ereignisse und Meilensteine. Wir laden Gäste ein, mit denen wir über aktuelle Ereignisse aus Medizin, Gesundheitspolitik, Versorgungsforschung und dem ärztlichen Berufsalltag reden.
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