Jedenfalls vom DNotI-Geschäftsführer unbemerkt hat der BGH im Sommer 2025 ein Problem der notariellen Praxis entschärft: Die "Ämterhäufung" bei der Gestaltung eines Behindertentestaments. Kann jemand gleichzeitig Betreuer des Behinderten und Testamentsvollstrecker über den Nachlass sein? Siehe BGH, Beschl. v. 25.6.2025 - XII ZB 157/24