Der heutige (erste) Gastbeitrag dreht sich um die Frage, ob K.O.-Tropfen ein gefährliches Werkzeug im StGB darstellen. Der Beitrag wird euch präsentiert von Pascale Fett von der Uni Marburg.
Hier gehts zum Aufsatz von Pascale Fett zu diesem Thema:
Das gefährliche Werkzeug im Sinne der Strafnormen des StGB am besonderen Beispiel von sog. K.O.-Tropfen. Zugleich eine Besprechung von BGH Beschl. v. 8.10.2024 – 5 StR 382/24, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 2026, S. 11-16.
Hinsichtlich des besonderen Unrechtsgehalts der Verwendung sog. K.O.-Tropfen i.S.d. §§ 177, 250 StGB, siehe in: Neue Kriminalpolitik (NK) 2026, 76-9.
Zum gefährlichen Werkzeug:
Rengier, Strafrecht BT I, 28. Aufl. 2026, § 4 Rn. 19-42
Hillenkamp/Cornelius, 40 Probleme aus dem Strafrecht, 13. Aufl. 2020, Problem 26
Hilgendorf, Körperteile als „gefährliche Werkzeuge". Plädoyer für einen funktionalen Werkzeugbegriff, in: ZStW 112 (2000), 811-833
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