PodcastsBildungKurzerklärt - Der Jurapodcast

Kurzerklärt - Der Jurapodcast

Nomos Verlag & Sebastian Baur
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Neueste Episode

646 Episoden

  • Kurzerklärt - Der Jurapodcast

    ZR129 Schuldrecht AT | Schuldverhältnis | § 241 im Detail | Primäre und sekundäre Leistungspflichten sowie Schutzpflichten und Einstieg in CIC

    06.07.2026 | 19 Min.
    Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & Loseblatt
    Bei: Apple Podcast 
    Website
    Was ist Gerechtigkeit und Loseblatt?
     Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. 
    Folgenbeschreibung:
    In dieser zweiten Folge zur Schuldrecht-AT-Reihe nehmen wir § 241 BGB unter die Lupe und erschließen die Pflichtentrias, die jedes Schuldverhältnis trägt.
    § 241 Abs. 1 BGB – Leistungspflichten regelt die „Gib-mir-was-Pflichten": Der Schuldner soll dem Gläubiger etwas verschaffen. Primäre Leistungspflichten sind die von Anfang an bestehenden Hauptpflichten (z. B. Übergabe und Übereignung, Kaufpreiszahlung). Sekundäre Leistungspflichten entstehen erst bei Störung – sie treten an die Stelle der primären Pflicht oder treten neben sie (z. B. Schadensersatz bei verspäteter Lieferung).
    § 241 Abs. 2 BGB – Schutzpflichten regelt die „Tu-mir-nichts-Pflichten": Der Schuldner muss die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils respektieren. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen dem Leistungsinteresse (Abs. 1) und dem Integritätsinteresse (Abs. 2) – letzteres schützt bestehende Rechtsgüter wie Gesundheit, Eigentum und Vermögen.
    Schutzpflichten können auch ohne Vertrag entstehen: § 311 Abs. 2 BGB begründet bereits durch Vertragsanbahnung oder ähnliche geschäftliche Kontakte ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 BGB – das Institut der culpa in contrahendo (c.i.c.) wird in späteren Folgen vertieft.

    Support the show
    🔗 Links & Ressourcen: 
    🌐 Unsere Website
    🎙️ Alle Folgen & Infos
    🗞️Podcast Recht Aktuell
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht
    ☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar
    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
    Alle Folgen Strafrecht
    Alle Folgen Öffentliches Recht
    Alle Folgen Zivilrecht
    Alle Folgen Ersti-Woche
    🤝 Unterstütze uns: 
    💡 Werde Teil unserer Community
    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
  • Kurzerklärt - Der Jurapodcast

    Einführung ins Waffenrecht | Rücknahme und Widerruf gem. § 45 WaffG | Folgemaßnahmen | Untersagungsverfügung | Teil 4

    03.07.2026 | 19 Min.
    Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & Loseblatt
    Bei: Apple Podcast 
    Website
    Was ist Gerechtigkeit und Loseblatt?
     Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. 
    Folgenbeschreibung:

    Hier gehts zur Einführung ins Waffenrecht Teil 1
    Hier gehts zur Einführung ins Waffenrecht Teil 2
    Hier gehts zur Playlist Waffenrecht

    Folgenbeschreibung:

    Thema: Einführung ins Waffenrecht, Teil 4: § 45 WaffG, Folgemaßnahmen und Untersagungsverfügungen (§§ 45, 46, 41 WaffG)
    In der abschließenden Folge zur Einführung ins Waffenrecht behandeln wir zunächst vollständig § 45 WaffG, dann die Folgemaßnahmen nach § 46 und schließlich die Untersagungsverfügung nach § 41 WaffG.
    § 45 WaffG – Rücknahme und Widerruf ist lex specialis zu §§ 48, 49 VwVfG: Im Waffenrecht kein Ermessen, sondern zwingender Aufhebungszwang – soweit es um die Erlaubnisvoraussetzungen geht. Bei anderen Aufhebungsgründen (z. B. Täuschung, aber materiell vorhandene Voraussetzungen) bleiben §§ 48, 49 VwVfG mit ihrem Ermessen anwendbar.
    Die Rücknahme (Abs. 1) erfasst von Anfang an rechtswidrige Erlaubnisse – inzidente Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Erteilung. Klausurrelevant: Anders als bei § 48 Abs. 4 VwVfG gilt keine Jahresfrist; die Behörde kann zeitlich unbegrenzt zurücknehmen.
    Der Widerruf (Abs. 2 S. 1) greift bei nachträglichem Wegfall der Erlaubnisvoraussetzungen. Es reicht der Verdacht – Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, genügen. Abs. 2 S. 2 ermöglicht bei Nichtbeachten inhaltlicher Beschränkungen einen Widerruf nach Ermessen. Die Härtefallregelung (Abs. 3) erlaubt bei nur vorübergehendem Wegfall des Bedürfnisses ein Absehen vom Widerruf – nicht beim Waffenschein.
    § 45 Abs. 5 WaffG ist ein klassischer Klausurstolperstein: Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Rücknahme oder Widerruf wegen fehlender Zuverlässigkeit oder Eignung haben keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO). Der Antrag lautet auf Anordnung – nicht Wiederherstellung – der aufschiebenden Wirkung. Bei Widerruf wegen fehlenden Bedürfnisses gilt § 80 Abs. 1 VwGO normal.
    § 46 WaffG – Folgemaßnahmen: Rücknahme und Widerruf sind rechtsgestaltend, aber nicht vollstreckungsfähig. § 46 schließt diese Lücke: Rückgabe der Erlaubnisurkunden (Abs. 1), Überlassung oder Unbrauchbarmachung von Waffen und Munition innerhalb einer Frist (Abs. 2, 3). Bei Untätigkeit: Sicherstellung als Verwaltungsvollstreckung – keine polizeiliche Standardmaßnahme. Verwertung oder Vernichtung nach Abs. 5; Nettoerlös steht dem Betroffenen zu.
    § 41 WaffG – Untersagungsverfügung: Präventives Instrument gegen Inhaber erlaubnisfreier Waffen. Nr. 1 erfasst allgemeine Gefahrenlagen (z. B. Gruppenzugehörigkeit – stets Einzelfallbetrachtung). Nr. 2 knüpft an fehlende Zuverlässigkeit oder Eignung an – inzidente Prüfung der §§ 5, 6 WaffG. Die Untersagung kann auch präventiv ergehen, bevor der Betroffene überhaupt Waffen besitzt.
    Support the show
    🔗 Links & Ressourcen: 
    🌐 Unsere Website
    🎙️ Alle Folgen & Infos
    🗞️Podcast Recht Aktuell
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht
    ☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar
    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
    Alle Folgen Strafrecht
    Alle Folgen Öffentliches Recht
    Alle Folgen Zivilrecht
    Alle Folgen Ersti-Woche
    🤝 Unterstütze uns: 
    💡 Werde Teil unserer Community
    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
  • Kurzerklärt - Der Jurapodcast

    Einführung ins Waffenrecht | Persönliche Eignung gem. § 6 WaffG | Bedürfnis gem. § 8 WaffG | Teil 3

    30.06.2026 | 16 Min.
    Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & Loseblatt
    Bei: Apple Podcast 
    Website
    Was ist Gerechtigkeit und Loseblatt?
     Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. 
    Folgenbeschreibung:

    Hier gehts zur Einführung ins Waffenrecht Teil 1
    Hier gehts zur Einführung ins Waffenrecht Teil 2
    Hier gehts zur Playlist Waffenrecht

    Thema: Einführung ins Waffenrecht, Teil 3: Persönliche Eignung, Bedürfnis und Rücknahme/Widerruf (§§ 6, 8, 45 WaffG)
    § 6 WaffG – Persönliche Eignung betrifft – anders als die Zuverlässigkeit – nicht vorwerfbares Verhalten, sondern körperliche und geistige Einschränkungen. Neben den drei absoluten Eignungsausschlüssen (Geschäftsunfähigkeit, Suchtabhängigkeit, psychische Erkrankung) gibt es eine Auffangklausel für sonstige Gefährdungslagen. Wichtig: Es reicht der Verdacht. Die Behörde kann nach § 6 Abs. 2 WaffG ein Gutachten anfordern – wer nicht kooperiert, muss mit negativen Schlüssen rechnen.
    § 8 WaffG – Bedürfnis ist das zentrale Element des deutschen Waffenrechts. Kumulativ erforderlich sind ein besonders anzuerkennendes Interesse (konkret und gegenwärtig, nicht nur möglicherweise künftig) sowie Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffe für den beantragten Zweck. Das Bedürfnis wird sehr eng ausgelegt – im Zweifel gegen die Erlaubnis.
    Support the show
    🔗 Links & Ressourcen: 
    🌐 Unsere Website
    🎙️ Alle Folgen & Infos
    🗞️Podcast Recht Aktuell
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht
    ☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar
    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
    Alle Folgen Strafrecht
    Alle Folgen Öffentliches Recht
    Alle Folgen Zivilrecht
    Alle Folgen Ersti-Woche
    🤝 Unterstütze uns: 
    💡 Werde Teil unserer Community
    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
  • Kurzerklärt - Der Jurapodcast

    ORIGINALEXAMENSKLAUSUR | Widerruf wg. Unzuverlässigkeit | Waffenrecht | Allgemeines Verwaltungsrecht | Teil 3

    27.06.2026 | 26 Min.
    Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & Loseblatt
    Bei: Apple Podcast 
    Website
    Was ist Gerechtigkeit und Loseblatt?
     Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. 
    Folgenbeschreibung:
    In der abschließenden Folge widmen wir uns der examensrelevantesten Frage des gesamten Falls: Reicht ein bloßer Verfassungsschutz-Verdachtsfall, um über die Mitgliedschaft waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu begründen?
    Zwei Vereinigungen sind zu trennen. „Der Flügel" ist als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft – Verfassungsfeindlichkeit steht fest. Aber der Kläger war nie Mitglied, sondern stand nur auf einem E-Mail-Verteiler. Keine Mitgliedschaft, Tatbestand verfehlt. Bei der AfD (Bundesverband und Landesverband Hessen) war zum maßgeblichen Zeitpunkt Oktober 2022 nur ein Verdachtsfall ausgesprochen – und genau daran hängt der Streit.
    Die Kernfrage lautet: Worauf bezieht sich die Verdachtsformel „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen" in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG – nur auf die Mitgliedschaft oder auch auf die Verfassungsfeindlichkeit der Vereinigung? Das VG Frankfurt folgt der herrschenden Linie: Die Formel bezieht sich grammatikalisch nur auf die Mitgliedschaft; die Bestrebungen der Vereinigung müssen feststehen („verfolgt oder verfolgt hat" – Präsens und Perfekt, keine Möglichkeitsform). Ein Verdachtsfall genügt nicht.
    Die Gegenauffassung (VG Düsseldorf) lässt den Verdacht auch für die Bestrebungen ausreichen – teleologisch: Schutzlücken bei großen Parteien, Nachweis feststehender Verfassungsfeindlichkeit praktisch kaum führbar. Dieses Argument hat echtes Gewicht und muss fair dargestellt werden.
    Die herrschende Linie (OVG Sachsen-Anhalt, BayVGH, VG Gera, VG Regensburg, VG Frankfurt) hält mit drei Argumenten dagegen: Wortlaut, Gesetzgebungsgeschichte (Novelle 2019 zielte auf die NPD mit feststehender BVerfG-Feststellung) und – als Königsargument – die Methodenfigur des BayVGH: Teleologie füllt den Auslegungskorridor aus, den Wortlaut, Systematik und Historie eröffnen – sie korrigiert den Wortlaut aber nicht. Schwierigkeit der Beweisführung ist kein dogmatisches Argument.
    Verfassungsrechtlicher Überbau: Das Parteienprivileg (Art. 21 Abs. 4 GG) reserviert die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit einer Partei dem BVerfG. Eine Waffenbehörde darf diese Frage nicht als Vorfrage im Widerrufsbescheid beantworten.
    Support the show
    🔗 Links & Ressourcen: 
    🌐 Unsere Website
    🎙️ Alle Folgen & Infos
    🗞️Podcast Recht Aktuell
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht
    ☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar
    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
    Alle Folgen Strafrecht
    Alle Folgen Öffentliches Recht
    Alle Folgen Zivilrecht
    Alle Folgen Ersti-Woche
    🤝 Unterstütze uns: 
    💡 Werde Teil unserer Community
    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
  • Kurzerklärt - Der Jurapodcast

    ORIGINALEXAMENSKLAUSUR | Widerruf wg. Unzuverlässigkeit | Waffenrecht | Allgemeines Verwaltungsrecht | Teil 2

    26.06.2026 | 19 Min.
    Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & Loseblatt
    Bei: Apple Podcast 
    Website
    Was ist Gerechtigkeit und Loseblatt?
     Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. 
    Folgenbeschreibung:
    In Teil 2 steigen wir in die Begründetheit ein. Maßstab ist § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO: Der Widerruf ist aufzuheben, soweit er rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt. Nach unproblematischer formeller Rechtmäßigkeit liegt der Schwerpunkt auf der materiellen Ebene.
    Herzstück dieser Folge ist § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a aa WaffG: Hat der Kläger selbst verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt? Das Gericht prüft zweistufig. Inhaltlich sind die Äußerungen – Verwendung von Begriffen wie „Umvolkung", pauschale Verächtlichmachung von Demokratie und Rechtsstaat – durchaus verfassungsfeindlich aufgeladen. Aber eine verfassungsfeindliche Gesinnung ist noch keine Bestrebung. Der Begriff „Bestrebung" – ausgelegt anhand von § 92 Abs. 2, 3 StGB und § 4 BVerfSchG – verlangt ein aktiv-tätiges, planvolles, zielgerichtetes „Hinarbeiten" mit aggressiver Komponente. Bloße Kritik, Ablehnung oder das Kundtun einer Meinung genügen nicht; erst der Aufruf zu oder die Ankündigung konkreter Aktivitäten überschreitet die Schwelle (BVerfG 2022). Beides fehlt hier durchgehend.
    Zwei examenstaugliche Nebenargumente: Der fehlende Waffenbezug (kein Aufruf zur Bewaffnung) stützt die Einschätzung. Beim Liken auf Facebook fehlt es an Reichweite und gezielter Verbreitung – die Posts erreichen trotz vierstelliger Freundeszahl nur einstellige Like-Zahlen; die Aktivismusschwelle ist nicht überschritten. Offen bleibt, ab welcher Reichweite ein Like zur Bestrebung werden kann – eine wichtige offene Flanke für Abwandlungen.
    Eigenständiger Aufhebungsgrund ist zudem das Bestimmtheitsgebot (§ 37 Abs. 1 VwVfG, Art. 20 Abs. 3 GG): Der Bescheid muss mitteilen, welche Tatbestandsvariante des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG durch welche konkreten Tatsachen erfüllt sein soll. Eine pauschale „Gesamtschau" ohne Variantentrennung verletzt Art. 19 Abs. 4 GG und macht den Bescheid selbstständig rechtswidrig.
    Support the show
    🔗 Links & Ressourcen: 
    🌐 Unsere Website
    🎙️ Alle Folgen & Infos
    🗞️Podcast Recht Aktuell
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht
    ☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar
    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
    Alle Folgen Strafrecht
    Alle Folgen Öffentliches Recht
    Alle Folgen Zivilrecht
    Alle Folgen Ersti-Woche
    🤝 Unterstütze uns: 
    💡 Werde Teil unserer Community
    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
Weitere Bildung Podcasts
Über Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.
Podcast-Website

Höre Kurzerklärt - Der Jurapodcast, Hörsaal - Deutschlandfunk Nova und viele andere Podcasts aus aller Welt mit der radio.de-App

Hol dir die kostenlose radio.de App

  • Sender und Podcasts favorisieren
  • Streamen via Wifi oder Bluetooth
  • Unterstützt Carplay & Android Auto
  • viele weitere App Funktionen
Kurzerklärt - Der Jurapodcast: Zugehörige Podcasts
Rechtliches
Social
v8.11.2| © 2007-2026 radio.de GmbH
Generated: 7/12/2026 - 7:36:00 AM