ZR080 Zusammenhang von Leistungspflichten, Zurückbehaltungsrecht und Einrede des nichterfüllten Vertrags
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch BGB AT"Der Faust" ist inzwischen ein "Klassiker"; das Lehrbuch behandelt komprimiert und „auf den Punkt“ die Kernbereiche der Rechtsgeschäftslehre: Willenserklärungen, Vertragsschluss, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, Willensmängel, Boten und Stellvertreter:innen. Es wendet sich sowohl an Studienanfänger:innen als auch an Studierende höherer Semester, die schnell die wichtigsten und klausurrelevanten Bereiche wiederholen möchten."📄 Beschreibung:Wer zuerst leisten muss, verliert – oder? In dieser Folge schauen wir uns zwei wichtige Instrumente an, mit denen Schuldner ihre eigene Leistung zurückhalten dürfen: das Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) und die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB).Wir klären:• Wo liegt der Unterschied zwischen § 273 und § 320 BGB?• Was ist ein Gegenseitigkeitsverhältnis – und was bedeutet Konnexität?• Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Leistung zu Recht verweigert wird?• Warum sind beide Einreden nicht nur Schutz-, sondern auch Druckmittel?• Wie prüft man das Ganze sauber und klausurtauglich?Mit dabei: praktische Beispiele zur Anwendung beider Vorschriften, der Unterschied zwischen dilatorischen und peremptorischen Einreden, sowie Hinweise zur Prüfungssystematik und zur prozessualen Folge: der Zug-um-Zug-Verurteilung.🔑 Schlagwörter:Einrede des nicht erfüllten Vertrags, Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB, § 320 BGB, Gegenseitigkeitsverhältnis, Konnexität, Einrede, Zug-um-Zug, Verjährung, Treu und Glauben, Klausuraufbau, Prüfungsreihenfolge, dilatorische Einrede, Examensvorbereitung, ZivilrechtSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: InstagramLinkedIn Kurzerklärt ...