667 Episoden
ÖR156 Polizei-und Ordnungsrecht | 2. KLAUSUR 1. TEIL | Gefahrenabwehrverordnung | Inzidentprüfung | Anfechtungsklage | Öffentliche Sicherheit | Verhältnismäßigkeit
21.08.2026 | 29 Min.📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht
"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz."
Folgenbeschreibung:
In dieser Folge geht's um einen Klassiker des Polizei- und Ordnungsrechts: die Hundeanleinpflicht. Eine ältere Dame führt ihren kleinen Hund unangeleint durch eine städtische Grünanlage – bis er kläffend auf einen Polizeibeamten zurennt und mitten im Sandkasten sein Geschäft verrichtet. Der Beamte ordnet mündlich an, den Hund künftig anzuleinen, gestützt auf die städtische Anleinverordnung. Die Hundehalterin klagt: Von ihrem braven kleinen Hund gehe doch keine Gefahr aus, Kinder seien schlimmer, und überhaupt sei so eine pauschale Anleinpflicht fürs ganze Stadtgebiet zweifelhaft.
Wir arbeiten den Fall in Anfechtungsklage-Struktur durch – erst Zulässigkeit, dann Begründetheit. Spannend wird's bei der Ermächtigungsgrundlage: Die Anordnung stützt sich auf die polizeiliche Generalklausel, taugliches Schutzgut der öffentlichen Sicherheit ist aber nur eine wirksame Anleinverordnung. Also inzidente Prüfung der Verordnung – formell (Verordnungsermächtigung zur Gefahrenvorsorge, Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde, Bestimmtheit) und materiell (abstrakte Gefahr durch freilaufende Hunde, richtiger Adressat, Verhältnismäßigkeit, Vereinbarkeit mit Art. 20a GG und dem Tierschutzgesetz).
Kernpunkte, die wir erklären: der Unterschied zwischen konkreter und abstrakter Gefahr, warum von jedem Hund – egal wie klein und brav – abstrakt eine Gefahr ausgeht, warum eine undifferenzierte Anleinpflicht verhältnismäßig sein kann, solange genug Freilaufflächen bleiben, und warum das Tierschutz-Argument der Halterin nicht verfängt. Ergebnis: Die Klage ist zwar zulässig, aber unbegründet – die Anleinanordnung ist rechtmäßig und hat vor Gericht keine Chance.
Support the show
🔗 Links & Ressourcen:
🌐 Unsere Website
🎙️ Alle Folgen & Infos
🗞️Podcast Recht Aktuell
📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
Alle Folgen Strafrecht
Alle Folgen Öffentliches Recht
Alle Folgen Zivilrecht
Alle Folgen Ersti-Woche
🤝 Unterstütze uns:
⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen
📱 Folge uns auf Social Media:
Instagram
LinkedIn Kurzerklärt
LinkedIn Sebastian BaurSR261 Strafrecht AT | Der Pflegemutterfall des BGH | Objektive Zurechnung | Vorsätzliches Dazwischentreten Dritter, das typischerweise in der Ausgangsgefahr enthalten ist
19.08.2026 | 17 Min.📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining Strafrecht
"Das vorliegende „Klausurtraining Strafrecht“ ist dabei behilflich, sich schnell mit den praktischen Problemen zu beschäftigen, die typischerweise bei einer strafrechtlichen Prüfungsarbeit zu bewältigen sind. Anhand von Beispielsfällen wird die Gesetzesanwendung im Gutachten illustriert."
Folgenbeschreibung:
In dieser Vertiefungsfolge analysieren wir einen examenstauglichen Klassiker, der Kausalität und objektive Zurechnung beim vorsätzlichen Dazwischentreten eines Dritten verknüpft. R. sticht J. mit Tötungsabsicht nieder und glaubt sie tot. W. kehrt mit ihr zum Tatort zurück, stellt fest dass J. noch lebt, und tötet sie durch Schläge mit einer Wasserflasche. Das LG Bonn verurteilte beide nur wegen versuchten Totschlags – der BGH hob das auf.
Kausalität: Das LG hatte zu Gunsten beider Angeklagten angenommen, der jeweils andere habe den Tod verursacht. Der BGH korrigiert das. Es gilt: Kausal ist jede Bedingung, die den Erfolg mitverursacht hat – gleichgültig, ob andere Umstände ebenfalls beigetragen haben. Keine überholende Kausalität liegt vor, weil W. unmittelbar an die Ersthandlung der R. anknüpfte: Ohne die Messerstiche wäre J. nicht am Boden gelegen, W. hätte nicht eingreifen können. Die Ersthandlung blieb wesentlich fortwirkende Bedingung.
Objektive Zurechnung: Zunächst kein atypischer Kausalverlauf – dass ein Dritter in dieser Situation eingreift, liegt noch innerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung. Beim vorsätzlichen Dazwischentreten des W. gilt: Der Zurechnungszusammenhang endet nur, wenn der Dritte vollverantwortlich eine neue, selbstständige Gefahr schafft, die sich losgelöst von der Ersthandlung im Erfolg realisiert. W. fand J. gerade wegen der Messerstiche in lebensgefährlichem Zustand vor und führte das begonnene Geschehen fort – sein Handeln ist Ausfluss der Ausgangsgefahr, nicht ein eigenständiges neues Gefahrenprogramm. Der Tod ist R. daher objektiv zurechenbar.
Ergebnis: R. war wegen vollendeten Totschlags zu bestrafen.
Support the show
🔗 Links & Ressourcen:
🌐 Unsere Website
🎙️ Alle Folgen & Infos
🗞️Podcast Recht Aktuell
📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
Alle Folgen Strafrecht
Alle Folgen Öffentliches Recht
Alle Folgen Zivilrecht
Alle Folgen Ersti-Woche
🤝 Unterstütze uns:
⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen
📱 Folge uns auf Social Media:
Instagram
LinkedIn Kurzerklärt
LinkedIn Sebastian BaurEXAMENSRELEVANZ: OVG-Urteil zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von AFD-Mitgliedern
18.08.2026 | 26 Min.Unser Kooperationspartner:
Jurafuchs ist die Lern-App für dein Jurastudium.
Trainiere mit klausurnahen Fällen, Klausurentrainer und Spaced Repetition genau das, was im Examen zählt.
• Über 40.000 Inhalte
• KI Coach Foxxy
• Examensrelevante Rechtsprechung
• Definitionen, Struktur und Anwendung
• Community und Forum
Jetzt ausprobieren und 15 € sparen: https://www.jurafuchs.de/kurzerklaert
Link zu den Playlists:
Urteil:
https://applink.jurafuchs.de/rwRxi8PPH2b
Playlist zur Polizeifestigkeit:
https://applink.jurafuchs.de/iuR1FnUPH2b
Folgenbeschreibung:
AfD-Mitgliedschaft und Waffenrecht: Wann fehlt die waffenrechtliche Zuverlässigkeit?
Kann die Mitgliedschaft in einer politischen Partei dazu führen, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen wird? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 7. August 2026 (Az. 3 L 44/25). Ausgangspunkt war der Widerruf eines Kleinen Waffenscheins gegenüber einem Mitglied des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt.
Das OVG bestätigt: Die Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, begründet nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b WaffG regelmäßig die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Das gilt auch für Mitglieder politischer Parteien und steht nach Auffassung des Gerichts mit dem Parteienprivileg aus Art. 21 GG in Einklang. Aufgrund der besonderen Gefahren des Waffenbesitzes darf der Gesetzgeber zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit präventive Regelungen treffen.
Besonders spannend ist, welchen Maßstab das Gericht für verfassungsfeindliche Bestrebungen anlegt. Erforderlich ist eine objektiv kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen wie Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit. Eine konkrete Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder ein Parteiverbotsverfahren sind dagegen nicht erforderlich. Entscheidend ist das Gesamtbild der Partei, das insbesondere durch Äußerungen führender Repräsentanten, Funktionäre und Untergliederungen geprägt werden kann.
Warum das OVG diese Voraussetzungen beim AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt als erfüllt ansieht, welche Rolle dabei Menschenwürde, Volksbegriff und Demokratieprinzip spielen und unter welchen Voraussetzungen ein einzelnes Parteimitglied die gesetzliche Regelvermutung ausnahmsweise widerlegen kann, besprechen wir in dieser Folge von Kurzerklärt – Klausur- und Urteilsbesprechung
Support the show
🔗 Links & Ressourcen:
🌐 Unsere Website
🎙️ Alle Folgen & Infos
🗞️Podcast Recht Aktuell
📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
Alle Folgen Strafrecht
Alle Folgen Öffentliches Recht
Alle Folgen Zivilrecht
Alle Folgen Ersti-Woche
🤝 Unterstütze uns:
⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen
📱 Folge uns auf Social Media:
Instagram
LinkedIn Kurzerklärt
LinkedIn Sebastian Baur- 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen
"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung.
Folgenbeschreibung:
In dieser Folge schließen wir an die Schuldarten an und klären, wie sich eine Gattungsschuld in eine Stückschuld umwandelt – die sogenannte Konkretisierung nach § 243 Abs. 2 BGB.
Funktion: Solange keine Konkretisierung eingetreten ist, trägt der Schuldner bei der Gattungsschuld das Beschaffungsrisiko. Hat er jedoch das seinerseits Erforderliche getan, beschränkt sich das Schuldverhältnis auf die konkret ausgewählte Sache. Geht diese danach unter, greift § 275 Abs. 1 BGB – der Schuldner muss keinen Ersatz aus der Gattung beschaffen.
Voraussetzungen des § 243 Abs. 2 BGB: Erstens muss der Schuldner eine Sache mittlerer Art und Güte auswählen. Zweitens muss er das seinerseits Erforderliche getan haben – was das konkret bedeutet, richtet sich nach der Schuldart. Bei der Holschuld: Aussonderung, Bereitstellung und Benachrichtigung des Gläubigers (Konkretisierung tritt erst nach Ablauf einer angemessenen Abholfrist ein). Bei der Schickschuld: Aussonderung, ordnungsgemäße Verpackung und Übergabe an eine geeignete Transportperson. Bei der Bringschuld: Aussonderung und tatsächliches Angebot nach § 294 BGB am Erfüllungsort – ein bloß wörtliches Angebot genügt nicht.
Support the show
🔗 Links & Ressourcen:
🌐 Unsere Website
🎙️ Alle Folgen & Infos
🗞️Podcast Recht Aktuell
📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
Alle Folgen Strafrecht
Alle Folgen Öffentliches Recht
Alle Folgen Zivilrecht
Alle Folgen Ersti-Woche
🤝 Unterstütze uns:
⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen
📱 Folge uns auf Social Media:
Instagram
LinkedIn Kurzerklärt
LinkedIn Sebastian Baur ÖR155 Polizei- und Ordnungsrecht | 1. Klausur Teil 2 | Abgrenzung Verfügung/Verordnung | Standardmaßnahmen und Generalklausel | Gefahr | Öffentliche Sicherheit | Allgemeines Verwaltungsrecht
14.08.2026 | 21 Min.📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Grundrechte
"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."
Folgenbeschreibung:
In dieser Folge nehmen wir uns eine verwaltungsrechtliche Klausur vor, die es in sich hat: Eine Stadt untersagt per Verfügung das Betreten eines gefährlichen, kaum erforschten Höhlennetzes, nachdem es dort zu zahlreichen tödlichen Unglücksfällen gekommen ist. Ein abenteuerlustiger Radiomoderator will die Höhlen trotzdem erkunden, legt Widerspruch ein – allerdings erst zwei Monate später – und zieht schließlich vor das Verwaltungsgericht. Wir arbeiten die Klage von der Zulässigkeit bis zur Begründetheit durch und treffen dabei auf lauter Klausurklassiker: die Abgrenzung von Allgemeinverfügung und Rechtsnorm, die gnadenlose Fristwirkung der öffentlichen Bekanntgabe, die Heilung eines verfristeten Widerspruchs – und am Ende die große Frage nach den Grenzen der Selbstgefährdung. Ein Fall, der zeigt, wie man sich mit dem eigenen Argument selbst ein Bein stellen kann.
Ihr erfahrt:
warum eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung nach § 35 Satz 2 VwVfG auch nicht-öffentliche Sachen erfassen kann – und wann ein Verwaltungsakt schon im prozessualen Sinne vorliegt
weshalb die öffentliche Bekanntgabe die Widerspruchsfrist selbst dann in Gang setzt, wenn der Betroffene von nichts weiß, und wann ein verfristeter Widerspruch dennoch geheilt wird
warum sich das Betretungsverbot auf die polizeiliche Generalklausel (§ 8 SPolG) stützt und nicht auf den Platzverweis
wo das Selbstbestimmungsrecht seine Grenze findet, sobald durch Rettungspflichten (§ 323c StGB) Dritte gefährdet werden
Support the show
🔗 Links & Ressourcen:
🌐 Unsere Website
🎙️ Alle Folgen & Infos
🗞️Podcast Recht Aktuell
📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
Alle Folgen Strafrecht
Alle Folgen Öffentliches Recht
Alle Folgen Zivilrecht
Alle Folgen Ersti-Woche
🤝 Unterstütze uns:
⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen
📱 Folge uns auf Social Media:
Instagram
LinkedIn Kurzerklärt
LinkedIn Sebastian Baur
Weitere Bildung Podcasts
Trending Bildung Podcasts
Über Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.
Podcast-WebsiteHöre Kurzerklärt - Der Jurapodcast, 6 Minute English und viele andere Podcasts aus aller Welt mit der radio.de-App

Hol dir die kostenlose radio.de App
- Sender und Podcasts favorisieren
- Streamen via Wifi oder Bluetooth
- Unterstützt Carplay & Android Auto
- viele weitere App Funktionen
Hol dir die kostenlose radio.de App
- Sender und Podcasts favorisieren
- Streamen via Wifi oder Bluetooth
- Unterstützt Carplay & Android Auto
- viele weitere App Funktionen


Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Code scannen,
App laden,
loshören.
App laden,
loshören.
Kurzerklärt - Der Jurapodcast: Zugehörige Podcasts


































