PodcastsBildungKurzerklärt - Der Jurapodcast

Kurzerklärt - Der Jurapodcast

Kurzerklärt Studios
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Neueste Episode

612 Episoden

  • Kurzerklärt - Der Jurapodcast

    ÖR143 Rechtsnachfolge in Polizeipflichten | Überblick

    02.05.2026 | 12 Min.
    📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten
    "Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."
    Folgenbeschreibung:
    In dieser Folge starten wir eine dreiteilige Reihe zum kompliziertesten Thema im Polizei- und Ordnungsrecht: der Rechtsnachfolge in Polizeipflichten. Diese Folge gibt den systematischen Überblick – die Folgeepisoden vertiefen die konkretisierte und die abstrakte Polizeipflicht jeweils gesondert.
    Die Lösung solcher Fälle folgt einem klaren Schema. Vorab sind stets drei Weichenstellungen zu treffen, von denen alle weiteren Prüfungsschritte abhängen:
    Erstens: Geht es um die Nachfolge in eine konkretisierte Pflicht (Verwaltungsakt liegt bereits vor) oder in eine abstrakte Pflicht (noch keine Verfügung erlassen)? Zweitens: Handelt es sich um eine Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Erbfall, §§ 1922, 1967 BGB) oder um eine Einzelrechtsnachfolge (z. B. Grundstücksveräußerung, Abtretung nach § 398 BGB)? Drittens: War der Vorgänger Verhaltens- oder Zustandsverantwortlicher?
    Diese drei Fragen werden systematisch durchgeprüft, dann folgt die Einordnung ins Schema und die Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen.
    Support the show
    🔗 Links & Ressourcen: 
    🌐 Unsere Website
    🎙️ Alle Folgen & Infos
    🗞️Podcast Recht Aktuell
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht
    ☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar
    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
    Alle Folgen Strafrecht
    Alle Folgen Öffentliches Recht
    Alle Folgen Zivilrecht
    Alle Folgen Ersti-Woche
    🤝 Unterstütze uns: 
    💡 Werde Teil unserer Community
    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
  • Kurzerklärt - Der Jurapodcast

    RA099 Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB auf Hochzeitsgeschenk | Vergleich zwischen Urteilsverkündung und Rechtskraft | Rundfunkstaatsvertrag vor Verfassungsrecht | BGH zum Schadensrecht bei PKWs

    01.05.2026 | 26 Min.
    In dieser Folge schauen wir uns einen Beschluss des OLG Nürnberg vom 14.04.2026 (11 UF 940/25) an – eine waschechte Sachenrechtsklausur zwischen getrenntlebenden Ehegatten. Streitgegenstand ist ein Audi A5 Cabrio, das der Ehemann seiner Frau am Tag der Hochzeit am Strand mit verpackten Kfz-Kennzeichen "übergeben" hat. Wir gehen den § 985 BGB-Aufbau Schritt für Schritt durch: Vorrang des § 1361a BGB und die Frage, wann ein Pkw überhaupt Haushaltsgegenstand ist, konkludente Einigung über den Eigentumsübergang im Wege einer Gesamtschau aller Indizien, § 930 BGB als Übergaberatz und – das dogmatische Highlight – die Ehe als gesetzliches Besitzmittlungsverhältnis i.S.d. § 868 BGB, gestützt auf § 1353 BGB. Eine Konstellation, die so plastisch ist, dass sie früher oder später jede Examensklausur erreichen wird.
    In der Rubrik "Was sonst noch bei Gericht passiert ist" geht es um drei weitere Entscheidungen: Das LAG Niedersachsen (13 Ta 29/26) zur Frage, ob die Verfahrensgebühr nach Vorbemerkung 8 KV-GKG auch dann entfällt, wenn die Parteien sich nach bereits verkündetem, aber noch nicht rechtskräftigem Urteil vergleichen. Der VGH Baden-Württemberg (u.a. 2 S 2523/25) zur Verfassungskonformität des Rundfunkbeitrags und zur spannenden Abweichung vom BVerwG bei der Frage, ob Beitragspflichtige ein wissenschaftliches Sachverständigengutachten beibringen müssen. Und schließlich der BGH (VI ZR 100/25) zum schadensrechtlichen Bereicherungsverbot bei der fiktiven Abrechnung, wenn dasselbe Fahrzeug zwischen Erstunfall und Verwertung ein zweites Mal beschädigt wird.
    Support the show
    🔗 Links & Ressourcen: 
    🌐 Unsere Website
    🎙️ Alle Folgen & Infos
    🗞️Podcast Recht Aktuell
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht
    ☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar
    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
    Alle Folgen Strafrecht
    Alle Folgen Öffentliches Recht
    Alle Folgen Zivilrecht
    Alle Folgen Ersti-Woche
    🤝 Unterstütze uns: 
    💡 Werde Teil unserer Community
    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
  • Kurzerklärt - Der Jurapodcast

    ÖR142 Polizei- und Ordnungsrecht | Der Nichtstörer

    01.05.2026 | 19 Min.
    📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten
    "Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."
    Folgenbeschreibung:
    In dieser Folge schließen wir die Reihe zur Verantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht ab und behandeln die Ausnahme: die Inanspruchnahme des Nichtstörers – auch bekannt als polizeilicher Notstand.
    Grundsatz bleibt: In Anspruch genommen werden kann nur, wer für eine Gefahr verantwortlich ist. Nur ausnahmsweise darf die Polizei auf nicht verantwortliche Personen zurückgreifen – wenn die Gefahrenabwehr anders nicht möglich ist. Dahinter steht eine Aufopferungspflicht des Einzelnen für die Allgemeinheit, die auf der Sekundärebene durch einen Entschädigungsanspruch ausgeglichen wird (vgl. § 51 POG RLP).
    Zwei Klausurklassiker: Der Vermieter mit Räumungstitel ist kein Störer. Die Teilnehmer einer friedlichen Versammlung sind gegenüber gewalttätigen Gegendemonstranten keine Störer. In beiden Fällen kommt nur eine Inanspruchnahme als Nichtstörer in Betracht.
    Support the show
    🔗 Links & Ressourcen: 
    🌐 Unsere Website
    🎙️ Alle Folgen & Infos
    🗞️Podcast Recht Aktuell
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht
    ☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar
    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
    Alle Folgen Strafrecht
    Alle Folgen Öffentliches Recht
    Alle Folgen Zivilrecht
    Alle Folgen Ersti-Woche
    🤝 Unterstütze uns: 
    💡 Werde Teil unserer Community
    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
  • Kurzerklärt - Der Jurapodcast

    SR246 Strafrecht AT | Strafzwecke

    30.04.2026 | 16 Min.
    📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil 
    "Für die Neuauflage wurde das Buch vollständig durchgesehen und auf den neuesten Stand gebracht. Eine Vielzahl von neueren (vor allem didaktischen) Aufsätzen wurde ebenso eingearbeitet wie die seit der letzten Auflage ergangenen wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen."
    Folgenbeschreibung:
    In dieser Folge gehen wir der Frage nach, was Strafe eigentlich ist – und welche Zwecke sie verfolgt. Ausgangspunkt ist der Begriff der Strafe, den das BVerfG als missbilligende hoheitliche Reaktion definiert hat, die an ein sozialethisches Unwerturteil anknüpft.
    Die absoluten Straftheorien verstehen Strafe als reine Vergeltung: Wer Unrecht tut, wird bestraft – nicht um einen bestimmten Zweck zu erreichen, sondern weil das begangene Unrecht ausgeglichen werden muss. Strafe ist hier Folge, nicht Mittel.
    Die relativen Straftheorien denken präventiv und zukunftsgerichtet. Sie unterteilen sich in zwei Richtungen: Die Spezialprävention richtet den Blick auf den Täter – positiv durch Resozialisierung, negativ durch Abschreckung oder Unschädlichmachung. Die Generalprävention richtet den Blick auf die Gesellschaft – negativ durch Abschreckung Dritter, positiv durch Stärkung des Vertrauens in die Normgeltung.
    In der Praxis finden sich diese Strafzwecke in § 46 StGB wieder: Die Schuld des Täters bildet die Grundlage der Strafzumessung; daneben sind spezialpräventive Wirkungen zu berücksichtigen. Generalpräventive Aspekte kommen etwa in § 47 StGB zum Ausdruck, der kurze Freiheitsstrafen u. a. zur Verteidigung der Rechtsordnung zulässt.
    Support the show
    🔗 Links & Ressourcen: 
    🌐 Unsere Website
    🎙️ Alle Folgen & Infos
    🗞️Podcast Recht Aktuell
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht
    ☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar
    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
    Alle Folgen Strafrecht
    Alle Folgen Öffentliches Recht
    Alle Folgen Zivilrecht
    Alle Folgen Ersti-Woche
    🤝 Unterstütze uns: 
    💡 Werde Teil unserer Community
    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
  • Kurzerklärt - Der Jurapodcast

    ZR121 Klausurbesprechung Kaufrecht

    29.04.2026 | 50 Min.
    📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Grundlagenfach: Geschichte des Strafrechts
    "Das Lehrbuch bietet einen fundierten Einblick in die Entwicklung des Strafrechts. Zugleich werden die Leserinnen und Leser mit dem heutigen geltenden Recht vertraut gemacht.
    📄 Beschreibung:
    Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute starten wir in Teil 1 unserer neuen zivilrechtlichen Klausur-Besprechung – und damit mitten hinein in eine klassische kaufrechtliche Konstellation rund um den Lieferanspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Ihr lernt, wie ihr einen Primäranspruch sauber im Dreischritt prüft und wo im Aufbau die typischen Probleme verortet werden. Im Zentrum stehen die Schuldartenlehre, die Konkretisierung der Gattungsschuld nach § 243 Abs. 2 BGB sowie die Frage, was passiert, wenn der Gläubiger seine Mitwirkungshandlung verspätet erbringt.
    Ihr erfahrt,
    warum ein Kaufvertrag auch dann wirksam zustande kommt, wenn die genaue Sorte erst später bestimmt wird – und wie sich Wahlschuld (§ 262 BGB) und Gattungsschuld (§ 243 BGB) zueinander verhalten,
    wie ihr Stückschuld, Gattungsschuld und die klausurträchtige Vorratsschuld voneinander abgrenzt und welche Folgen das für die Unmöglichkeitsprüfung hat,
    wie die Konkretisierung nach § 243 Abs. 2 BGB funktioniert, weshalb das "seinerseits Erforderliche" bei einer Bringschuld ein tatsächliches Angebot i.S.d. § 294 BGB voraussetzt,
    wann der Gläubiger nach § 296 BGB ohne Angebot des Schuldners in Annahmeverzug gerät, warum § 300 Abs. 2 BGB trotz seines Wortlauts eine Aussonderung verlangt,
    Support the show
    🔗 Links & Ressourcen: 
    🌐 Unsere Website
    🎙️ Alle Folgen & Infos
    🗞️Podcast Recht Aktuell
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht
    🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht
    ☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar
    📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:
    Alle Folgen Strafrecht
    Alle Folgen Öffentliches Recht
    Alle Folgen Zivilrecht
    Alle Folgen Ersti-Woche
    🤝 Unterstütze uns: 
    💡 Werde Teil unserer Community
    ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...

Weitere Bildung Podcasts

Über Kurzerklärt - Der Jurapodcast

Der Lern-Podcast für das Jurastudium und Referendariat.Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
Podcast-Website

Höre Kurzerklärt - Der Jurapodcast, The Mel Robbins Podcast und viele andere Podcasts aus aller Welt mit der radio.de-App

Hol dir die kostenlose radio.de App

  • Sender und Podcasts favorisieren
  • Streamen via Wifi oder Bluetooth
  • Unterstützt Carplay & Android Auto
  • viele weitere App Funktionen

Kurzerklärt - Der Jurapodcast: Zugehörige Podcasts

  • Podcast Kurzerklärt - Der Jurapodcast
    Kurzerklärt - Der Jurapodcast
    Bildung, Karriere, Wirtschaft
Rechtliches
Social
v8.8.13| © 2007-2026 radio.de GmbH
Generated: 5/3/2026 - 9:19:28 PM