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    EXAMENSRELEVANZ: BVerwG-Urteil zum Versammlungsrecht | Polizeifestigkeit | Von Beginn an unfriedliche Versammlung | Teil 2

    10.05.2026 | 18 Min.
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    Folgenbeschreibung:
    Teil 2 unserer Doppelfolge zum BVerwG-Urteil vom 27.03.2024 (6 C 1.22). Heute geht's an den dogmatischen Sprengsatz: Was meint das Gericht eigentlich mit „unfriedlich"? Warum ist die neue Fallgruppe „von Beginn an und durchgehend unfriedlich" so heftig umstritten? Und welche Folgen hat das für die Polizeifestigkeit – Stichwort Wegfall der Auflösung nach § 15 III VersG?
    Wir gehen den Streitstand systematisch durch – Kaiser (JuS), Muckel (JA), Michl (NVwZ) und Eibenstein als Anmerkung – und liefern am Ende drei klausurfeste Mitnahmen plus einen Bonus-Punkt für die Profis (Stichwort: Sperrwirkung gegenüber der StPO).
    Wer Teil 1 noch nicht gehört hat (Sachverhalt + Versammlungsbegriff + Verhinderungsblockaden-Figur): am besten dort starten.
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    RA100 EU-Freizügigkeit trotz Strafverfahren | Versammlungsauflagen gegen NS-Codes | Beförderungsausschluss bei Disziplinarverfahren | Handtuch-Reservierung als Reisemangel | Tantramassagen unter Prostituiertenschutzgesetz | Festival-Aus im Landschaftsschu

    08.05.2026 | 20 Min.
    1. EU-Freizügigkeit trotz Strafverfahren VG Berlin, Urteil vom 6. Mai 2026 – VG 21 K 158/24 Eine irische Staatsangehörige verliert ihr Freizügigkeitsrecht nach § 6 FreizügG/EU nicht wegen bloßer Ermittlungsverfahren im Umfeld propalästinensischer Proteste. 
    2. Versammlungsauflagen gegen NS-Codes OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. April 2026 – 14 ME 1/26 Eine versammlungsrechtliche Auflage, die das Tragen von Kleidung verbietet, aus deren Aufschriften sich durch Überdecken NS-Kürzel ergeben können, ist nicht von § 8 Abs. 1 NVersG gedeckt.
    3. Beförderungsausschluss bei Disziplinarverfahren OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Mai 2026 – 6 B 234/26, 6 B 235/26, 6 B 236/26 Eine Polizeikommissarin wird wegen eines laufenden Disziplinarverfahrens aus dem Beförderungsauswahlverfahren genommen.
    4. Handtuch-Reservierung als Reisemangel AG Hannover, Urteil vom 20. April 2026 – 527 C 9826/25 Mit Handtüchern dauerhaft blockierte Sonnenliegen am Hotelpool begründen einen Reisemangel nach § 651i Abs. 2 BGB, wenn der Veranstalter trotz eindeutiger Hausordnung nicht einschreitet.
    5. Tantramassagen unter Prostituiertenschutzgesetz OVG Münster, Urteil vom 4. Dezember 2025 – 13 A 3233/21 Entgeltliche Tantramassagen mit Genitalbezug („Yoni-Massage") sind sexuelle Dienstleistungen nach § 2 Abs. 2 ProstSchG – damit greifen Anmeldepflicht (§ 3) und gesundheitliche Beratung (§ 10). Das OVG lehnt eine teleologische Reduktion ab.
    6. Festival-Aus im Landschaftsschutzgebiet OVG Münster, Beschluss vom 30. April 2026 – 4 B 450/26 Kein Eilrechtsschutz für ein Open-Air-Festival ohne naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 BNatSchG. Die Marktfestsetzung nach § 68 Abs. 2 GewO ist gemäß § 69a Abs. 1 Nr. 3 GewO zwingend abzulehnen, wenn die Veranstaltung gegen die Landschaftsschutzverordnung verstößt.
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    EXAMENSRELEVANZ: BVerwG-Urteil zum Versammlungsrecht | Polizeifestigkeit | Von Beginn an unfriedliche Versammlung

    07.05.2026 | 26 Min.
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    Folgenbeschreibung:
     Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute starten wir eine Doppelfolge zu einem der wichtigsten versammlungsrechtlichen Urteile der letzten Jahre: BVerwG, Urteil vom 27.03.2024 – 6 C 1.22. Anlass ist der Polizeieinsatz rund um den AfD-Bundesparteitag in Stuttgart 2016 – mit Kessel, Fesselung und elf Stunden Gewahrsam ohne Wasser und Toilette. In Teil 1 klären wir die Grundlagen: Sachverhalt, Instanzenzug und die zentrale Vorfrage, ob hier überhaupt eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG vorlag. 
    Ihr erfahrt,
    warum VG Sigmaringen, VGH Mannheim und BVerwG zu drei völlig unterschiedlichen Bewertungen kommen,
    wie ihr den Versammlungsbegriff mit zwei wichtigen Ergänzungen merkt: keine inhaltliche Bewertung des Anliegens und das Pro-Versammlungsgebot bei gemischten Veranstaltungen,
    wie ihr das Gesamtgepräge ermittelt – mit klausurtaktischer Testfrage zur Austauschbarkeit von Motto, Route und Zeitpunkt,
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    SR247 Strafrecht AT | Deliktskategorien im Überblick

    06.05.2026 | 19 Min.
    📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil 
    "Für die Neuauflage wurde das Buch vollständig durchgesehen und auf den neuesten Stand gebracht. Eine Vielzahl von neueren (vor allem didaktischen) Aufsätzen wurde ebenso eingearbeitet wie die seit der letzten Auflage ergangenen wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen."
    Folgenbeschreibung:
    In dieser Folge verschaffen wir uns einen systematischen Überblick über die wichtigsten Einteilungsmöglichkeiten von Straftatbeständen.
    Erfolgsdelikte erfordern den Eintritt eines tatbestandlichen Erfolgs (z. B. §§ 223, 212 StGB); bei Tätigkeitsdelikten genügt die bloße Vornahme der Handlung (z. B. § 153 StGB). Verletzungsdelikte setzen eine tatsächliche Rechtsgutsverletzung voraus; Gefährdungsdelikte stellen bereits die Gefährdung unter Strafe – abstrakt (§ 316 StGB) oder konkret (§ 315c StGB). Begehungsdelikte erfordern aktives Tun, Unterlassungsdelikte das Nichtvornehmen einer gebotenen Handlung (echte: § 323c StGB; unechte: iVm § 13 StGB). Allgemeindelikte kann jeder begehen; Sonderdelikte setzen besondere Täterqualität voraus – strafbegründend bei echten (§§ 332, 334 StGB), strafschärfend bei unechten (§ 340 StGB). Eigenhändige Delikte schließen Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft aus (z. B. §§ 153, 316 StGB). Dauerdelikte zeichnen sich durch das Aufrechterhalten eines rechtswidrigen Zustands aus (z. B. § 239 StGB); Zustandsdelikte sind mit Erfolgseintritt abgeschlossen.
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    ÖR143 Rechtsnachfolge in Polizeipflichten | Überblick

    02.05.2026 | 12 Min.
    📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten
    "Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."
    Folgenbeschreibung:
    In dieser Folge starten wir eine dreiteilige Reihe zum kompliziertesten Thema im Polizei- und Ordnungsrecht: der Rechtsnachfolge in Polizeipflichten. Diese Folge gibt den systematischen Überblick – die Folgeepisoden vertiefen die konkretisierte und die abstrakte Polizeipflicht jeweils gesondert.
    Die Lösung solcher Fälle folgt einem klaren Schema. Vorab sind stets drei Weichenstellungen zu treffen, von denen alle weiteren Prüfungsschritte abhängen:
    Erstens: Geht es um die Nachfolge in eine konkretisierte Pflicht (Verwaltungsakt liegt bereits vor) oder in eine abstrakte Pflicht (noch keine Verfügung erlassen)? Zweitens: Handelt es sich um eine Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Erbfall, §§ 1922, 1967 BGB) oder um eine Einzelrechtsnachfolge (z. B. Grundstücksveräußerung, Abtretung nach § 398 BGB)? Drittens: War der Vorgänger Verhaltens- oder Zustandsverantwortlicher?
    Diese drei Fragen werden systematisch durchgeprüft, dann folgt die Einordnung ins Schema und die Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen.
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