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  • Kurzerklärt - Der Jurapodcast

    SR237 Aktuelle Rechtsprechung zum Rücktritt vom unbeendeten Versuch und hinterlistigen Überfall gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB

    18.2.2026 | 21 Min.
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    Folgenbeschreibung:
     In dieser Folge Kurzerklärt besprechen wir das Urteil des BGH vom 30. Januar 2025 (4 StR 243/24). Der Angeklagte ging zur Wohnung des Geschädigten, führte ein Einhandmesser mit sich und erklärte, sich entschuldigen zu wollen. Als der Geschädigte zum Handschlag ansetzte, stach der Angeklagte ihm in den Hals – akute Lebensgefahr. Trotzdem verneinte das Landgericht Dortmund den Tötungsvorsatz und verurteilte nur wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 StGB. Wir schauen uns an, warum der BGH die Frage des Tötungsvorsatzes offenlassen konnte und stattdessen den Rücktritt vom Versuch prüft – obwohl das Landgericht diesen nur hilfsweise geprüft hatte. Dabei klären wir die Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch anhand des Rücktrittshorizonts und zeigen, welche Rolle die Reaktion des Geschädigten für das Vorstellungsbild des Täters spielt. Außerdem besprechen wir, warum das Landgericht § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB hätte prüfen müssen und warum dieser Fehler trotzdem nicht zur erfolgreichen Revision führt. Zum hinterlistigen Überfall erklären wir die Definition, die Abgrenzung zur bloßen Ausnutzung eines Überraschungsmoments und welche Vorsatzform jeweils erforderlich ist. Mit konkreten Klausurtipps zum Rücktritt, zur Nr. 3 und zur Verfahrensgeschichte. 
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    Karteikarten | Verwaltungsakt | Definitionen

    17.2.2026 | 17 Min.
    Karteikarten to Go im Verwaltungsrecht:
    Definitionen Verwaltungsakt
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  • Kurzerklärt - Der Jurapodcast

    ZR113 Klausurfolge zu Gewährleistung, Sachmangel und Schwarzarbeit

    16.2.2026 | 32 Min.
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    • Tipps, wie eine Arbeitsgruppe zum Hochleistungsteam geformt werden kann."
    Folgenbeschreibung:
     Diese Folge behandelt eine zentrale Frage des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts: Wann kann sich ein Verkäufer trotz vertraglich vereinbartem Haftungsausschluss nicht auf diesen berufen, weil er einen Mangel arglistig verschwiegen hat? Eine Käuferin erwirbt 2012 ein Grundstück mit Einfamilienhaus, im Kaufvertrag wird die Sachmängelhaftung vollständig ausgeschlossen. Später stellt sich heraus, dass der Keller mangelhaft abgedichtet ist und dass das Haus teilweise unter Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz errichtet wurde. Die Käuferin verlangt Schadensersatz und argumentiert, der Verkäufer habe arglistig gehandelt, weil er über die Schwarzarbeit nicht aufgeklärt habe. Der BGH stellt klar: § 444 BGB hängt nicht an irgendwelchem unsauberen Verhalten im Hintergrund, sondern immer an einem konkreten Sachmangel. Die Arglist muss sich auf einen bestimmten Mangel im Sinne der §§ 434, 435 BGB beziehen. Der Verkäufer muss genau diesen Mangel kennen oder zumindest für möglich halten und billigend in Kauf nehmen – erforderlich ist mindestens Eventualvorsatz. Es reicht gerade nicht, wenn sich dem Verkäufer ein Mangel hätte aufdrängen müssen. Zudem macht der BGH deutlich, dass ein Grundstück nicht bereits deshalb mangelhaft ist, weil bei der Errichtung gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen wurde. 
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  • Kurzerklärt - Der Jurapodcast

    SR236 Aktuelle Rechtsprechung zum Strafprozessrecht | Zwangsentsperrung eines Smartphones | Teil 1

    14.2.2026 | 14 Min.
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    Folgenbeschreibung:
     Diese erste Folge einer mehrteiligen Serie behandelt eine hochaktuelle und praxisrelevante Frage des Strafprozessrechts: Dürfen Polizeibeamte den Finger eines Beschuldigten zwangsweise auf den Fingerabdrucksensor seines Smartphones legen, um es zu entsperren und Zugang zu den gespeicherten Daten zu erhalten? Der Fall betrifft einen ehemaligen Erzieher, gegen den wegen Herstellung und Besitzes kinderpornografischer Schriften ermittelt wird. Bei einer Wohnungsdurchsuchung nach §§ 102, 105 Abs. 1 StPO werden zwei Mobiltelefone gefunden. Der Beschuldigte verweigert die Entsperrung – mit Verweis auf den nemo-tenetur-Grundsatz muss er auch nicht aktiv an seiner eigenen Überführung mitwirken. Die Polizei greift deshalb zu unmittelbarem Zwang und legt seinen Finger gewaltsam auf den Sensor. Die Smartphones entsperren sich, und bei der Auswertung wird umfangreiches kinderpornografisches Material gefunden. Die Verteidigung rügt in der Revision ein Beweisverwertungsverbot, da für diese Zwangsmaßnahme keine Rechtsgrundlage existiere. Die Episode arbeitet systematisch heraus, warum es sich bei der Zwangsentspeerung um einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 GG handelt – auf einem Smartphone befindet sich praktisch ein komplettes Persönlichkeitsprofil mit Chatverläufen, Fotos, Suchverläufen, Social-Media-Zugängen und vertraulichen Informationen. 
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  • Kurzerklärt - Der Jurapodcast

    RA090 VG Gelsenkirchen zur Ingewahrsamnahme (Polizeirecht) | VG Schleswig zu NIUS gegen Günther (Verfassungsrecht) | BVerfG zum Otto-Wels-Saal im Bundestag (Verfassungsrecht) | VG Berlin zum Streusalz (Verwaltungsrecht) | OLG Karlsruhe zur Gutachterhaftun

    13.2.2026 | 18 Min.
    Besprochene Entscheidungen:
    1. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – Ingewahrsamnahme bei Ruhestörung
    Urteil vom 21.01.2026 – 17 K 3775/22
    Polizeirecht
    Ingewahrsamnahme wegen nächtlicher Ruhestörung rechtswidrig
    Sicherstellung der Musikbox hätte als milderes Mittel ausgereicht
    2. Verwaltungsgericht Schleswig – Günther-Äußerungen bei "Markus Lanz"
    Beschluss vom 05.02.2026 – 6 B 2/26
    Verfassungsrecht (Neutralitätsgebot)
    Äußerungen als Parteipolitiker, nicht in amtlicher Funktion
    Keine Zurechenbarkeit zum Land Schleswig-Holstein
    3. Bundesverfassungsgericht – Otto-Wels-Saal im Bundestag
    Beschluss vom 27.01.2026 – 2 BvE 14/25
    Staatsrecht (Organstreitverfahren)
    Kein Anspruch auf zweitgrößten Saal für zweitstärkste Fraktion
    Keine "Erfolgsprämien", sondern Mitwirkungsmöglichkeiten
    4. Verwaltungsgericht Berlin – Tausalzverbot
    Beschluss vom 03.02.2026 – VG 1 L 49/26
    Verwaltungsrecht (Umweltrecht)
    Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung rechtswidrig
    Keine behördliche Befreiungsmöglichkeit vom gesetzlichen Verbot
    5. Oberlandesgericht Karlsruhe – Fehlerhaftes Schallschutzgutachten
    Urteil vom 27.11.2025 – 19 U 134/24
    Zivilrecht (Werkvertragsrecht, Gutachterhaftung)
    Hälftiges Mitverschulden der Stadt bei Bauverzögerung
    Prüfpflicht der zugrunde gelegten Normen
    6. Bundesgerichtshof – Corona-Isolation auf Kreuzfahrt
    Urteil vom 20.01.2026 – X ZR 15/25
    Zivilrecht (Reiserecht)
    Isolation wegen Corona-Infektion ist kein Reisemangel
    Keine Preisminderung bei gesundheitsbedingter Isolation
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