„Vergeudung kann sinnvoll sein, weil man dadurch schlüssig zeigt, dass man mehr als genug besitzt, und etwas zu vergeuden hat.“ – so formulierten die israelischen Biologen Amotz und Avishag Zahavi ihr „Handicap-Prinzip“. Oder, wie es Christian Walz im Gespräch mit Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leiter, in dieser zweiten Folge zur vorläufigen Vollstreckbarkeit kundig zusammenfasst: „Damit kann man Dinge erklären, die eigentlich keinen Sinn ergeben.“ Wie eben das Pfauenrad, das den Pfau am Fliegen hindert. Was das mit dem Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit (VV, oder eben Pfau-Pfau) zu tun hat? Auch dieser kann Eure Urteilsklausur am Fliegen hindern – muss es aber nicht! Christian und Richard fächern in dieser zweiten Folge zur VV die Systematik der §§ 708, 711 und 713 ZPO so klar und konzise auf, wie ein Pfau sein…Ihr wisst schon. Viel Spaß beim Hören!
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Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
04:33 Art der Sicherheitsleistung / § 108 ZPO
09:59 Bezifferte Sicherheitsleistung
14:30 Unbezifferte Sicherheitsleistung / § 709 ZPO
16:37 "Gemischt bezifferte-unbezifferte“ Sicherheitsleistung
19:20 in Höhe des "jeweils zu vollstreckenden" Betrages
21:19 Prüfungsschema und Sicherungsmodelle
22:45 vV ohne Sicherheitsleistung und ohne Abwendungsbefugnis, § 708 Nr. 1-3 ZPO
28:34 vV ohne Sicherheitsleistung und mit Abwendungsbefugnis, § 708 Nr. 4-11 ZPO
30:57 § 708 Nr. 11 ZPO
35:47 Tenorierung bei §§ 708 Nr. 11 Var. 1, 711 S. 1 ZPO
40:40 § 713 ZPO
44:06 Tenorierung bei §§ 708 Nr. 11 Var. 1, 711 S. 1 und S. 2, 709 S. 2 ZPO
49:44 “Gemischt bezifferte-unbezifferte" Abwendungsbefugnis
53:32 Tenorierung bei §§ 708 Nr. 11 Var. 2, 711 S. 1 und S. 2, 709 S. 2 ZPO
59:11 Fazit
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