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Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann
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  • #25.14 August & September Briefing – 30 Min vom BFH
    Auch im Ferienmonat August gab es einige spannende Urteile, sodass wir erneut leicht über unserer vorgegebene Zeitmarke von 30 Minuten landen. Dazu kommt, dass wir zu Beginn mit 2 BvL 19/14 – also einem Ausreißer in Form eines Beschlusses des BVerfG zur Mindestgewinnbesteuerung starten. Auf Vorlage des BFH hatte dieses zu entscheiden, ob § 10d EStG bei Definitiveffekten verfassungswidrig ist. Sodann schwenken wir zum BFH und widmen uns zunächst IV R 6/23. Das Urteil klärt, wie viele Gebühren für einen Antrag auf verbindliche Auskunft für einen einzigen Sachverhalt angesetzt werden können. Aus dem Bereich „Privat Clients“ sprechen wir anschließend über IX R 4/23 und dazu, wie über eine Störung der Geschäftsgrundlage auch ertragsteuerliche Folgen (!) im Zusammenhang mit § 17 EStG wieder rückgängig gemacht werden können. II R 48/21 behandelt hingegen die Frage, warum man den Verzicht auf einen vollen Zugewinn (u.a.) nicht entgeltlich vereinbaren sollte. Es folgen drei Immobilienfälle, nämlich III R 12/22 zu En-bloc Veräußerungen und erweiterter Gewerbesteuerkürzung sowie II R 16/23 und II R 26/23, in denen sich der BFH jeweils mit der Rückgängigmachung von Grunderwerbsteuer auseinandersetzt. In VIII R 3/23 geht es anschließend um die Frage, ob die Einräumung einer unentgeltlichen Bürgschaft ertragssteuerrelevant ist. Weiter geht’s mit einem Exoten aus dem Investmentsteuerrecht: Mit seinem Beschluss VIII R 18/22 klärt der BFH, ob die Einmischung eines Gesellschafters an einer Fondsgesellschaft ihren Charakter als Investmentanteil im Sinne des Investmentsteuergesetztes beeinflusst. Das darauf folgende Urteil XI R 2/23 zu gewerbesteuerlichen Verlusten und Anwachsungen dürfte vermutlich eine der letzten Entscheidungen des XI. Senats gewesen sein, der im Zuge einer größeren Umstrukturierung zum 1. August 2025 aufgelöst worden ist. Bevor Christian Süß abschließend noch von zwei mündlichen Verhandlungen zu jeweils erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer berichtet (IV R 31/23 und IV R 9/24), besprechen wir zuvor noch die EuGH-Vorlage VIII R 21/22 zu der Frage, ob definitiv werdende Quellensteuern für Ausschüttungen aus Deutschland nach Japan eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellen. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
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    36:07
  • #25.13 Showdown: Wegzugsteuer vor dem EuGH
    Die Wegzugsteuer steht auf dem Prüfstand! Mit Beschluss vom 29.5.2025 hat das polnische Verwaltungsgericht (Wojewódzki Sąd Administracyjny) dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Vereinbarkeit der polnischen Wegzugsbesteuerung mit dem Unionsrecht zur Vorabentscheidung vorgelegt – insbesondere mit dem allgemeinen Freizügigkeitsrecht (C-430/25, Gena). Neben den Fragen, ob auch vor dem Zuzug nach Polen entstandene Wertsteigerungen im Rahmen der polnischen Wegzugsbesteuerung erfasst werden und stille Lasten unberücksichtigt bleiben dürfen, ist für die deutsche Wegzugsbesteuerung dabei insbesondere die dritte Vorlagefrage relevant: Ist es unionsrechtskonform, dass die Wegzugsteuer sofort oder allenfalls in Raten über fünf Jahre gezahlt werden kann? Gemeinsam mit unserem Wegzugsteuerexperten Nils Häck und der EU-rechtlichen Kompetenz von Thomas Sendke wagen wir einen Ausblick. Wie ist der weitere Verfahrensablauf beim EuGH? Lässt sich aus der Behandlung der Rechtssache beim Gerichtshof etwas für die spätere Entscheidung ableiten? Und welche rechtlichen Gesichtspunkte wird der Gerichtshof bei seiner Entscheidung berücksichtigen müssen? Da es im polnischen Vorabentscheidungsersuchen um den Wegzug einer natürlichen Person geht, zwingt unseres Erachtens die Freizügigkeit innerhalb der Union dazu, die Wegzugsbesteuerung verhältnismäßig auszugestalten. Das bedeutet im Ergebnis eine dauerhafte und zinslose Stundung der Wegzugsteuer! Zur Entscheidung des EuGH könnte es jedenfalls bereits im Laufe des Jahres 2026 kommen. Es bleibt also spannend. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
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    31:38
  • #25.12 Die Special Tax Insurance in der Strukturierungspraxis
    In diesem TAXpod beschäftigen wir uns mit einem Thema, das etwas weniger technisch ist als die meisten unserer bisherigen Episoden. Dafür jedoch hochgradig praxisrelevant. Nämlich: Die Absicherung spezifischer Steuerrisiken – nicht etwa über verbindliche Auskünfte, sondern über Versicherungslösungen. Als Instrument, das insbesondere im Zuge von M&A-Transaktionen zum Einsatz kommt, haben wir in unserer alltäglichen Strukturierungsberatung gute Erfahrungen mit Steuerversicherungen gemacht und sehen in diesem Bereich einen stark steigenden Bedarf sowie eine sehr hohe Dynamik. Als Gast mit dabei ist Alexander Skuratovski, Head of the Tax Insurance Business, Europe Private Equity and M&A bei Marsh McLennan, der uns als Broker Rede und Antwort zu den wichtigsten Fragen rund um das Produkt steht: Was für Steuereinzelrisiken lassen sich bis zu welcher Höhe versichern? Wie setzt sich das jeweilige Steuerrisiko zusammen? Was für Kosten sind mit einer Steuerversicherung verbunden? Welche Vorteile bietet der Einsatz eines Maklers und wie verläuft hierbei ganz allgemein der Prozess? Was sind die Vorteile im Vergleich zur verbindlichen Auskunft? Wie lange laufen die Policen und zu welchem Zeitpunkt zahlt die Versicherung im Falle des Eintritts eines Steuerschadens? Ein äußerst spannendes Thema, das sicherlich in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
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    48:41
  • #25.11 Juni & Juli Briefing – 30 Min vom BFH
    Zu Beginn der aktuellen Episode besprechen wir ausnahmsweise auch drei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts: 2 BvR 172/24 betrifft zunächst die formellen Aspekte des Fremdvergleichs. 1 BvR 1718/24 beschäftigt sich mit dem Zeitpunkt der verpflichtenden Nutzung des besonderen Steuerberater-Postfachs. In 2 BvL 15/14 geht es schließlich noch um die Frage, ob ein zulässiger Treaty Override in § 50d Abs. 10 EStG vorliegt. Sodann aber zum BFH und einigen spannenden Beschlüssen und Urteilen aus den Monaten Juni und Juli: In BFH I R 5/24 geht es primär zunächst um die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 4 Abs. 1 Satz 4 EstG. Allerdings stellt der I. Senat auch Grundsätze dazu auf, wie dieser dogmatisch zu verstehen ist – leider mit recht großer Absolutheit, die ggf. nicht in allen Fällen sachgerecht ist. In BFH II B 13/25 (AdV) beschäftigt sich der BFH damit, wie sich § 1 Abs. 3 GrEStG beim zeitlichem Auseinanderfall von Signing und Closing – auch unter Berücksichtigung der Konstruktion von § 16 Abs. 4a GrEStG – verhält. BFH II B 43/24 (AdV) behandelt anschließend die Frage, ob disquotale Einlagen, die aber aufgrund eines disquotal strukturierten Gesellschaftsvertrags nur den Einleger wirtschaftlich begünstigen, zu Schenkungen an die anderen Gesellschafter gem. § 7 Abs. 8 ErbStG führen. In BFH II R 34/22 geht es schließlich um die Übertragung begünstigter Einheiten, des Widerrufs dieser Übertragung und dem Behalt von Nutzungen beim temporären Erwerber. Zuletzt besprechen wir mit BFH IV R 40/22 und BFH IV R 9/23 noch die gewerbesteuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen bei doppelstöckigen Personengesellschaften. Wie gewohnt gibt es zum Schluss von Christian Süß noch einen kurzen Überblick über besonders interessante mündliche Verhandlungen des BFH aus den vergangenen zwei Monaten. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
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    44:48
  • #25.10 One Big Beautiful Bill Act – Tax aspects and implications for German taxpayers
    In this TAXpod episode, we speak with Dirk Suringa, partner and Co-Head of Tax at renowned US law firm Covington in Washington D.C., about the tax implications of the One Big Beautiful Bill Act. The comprehensive US tax package brings far-reaching changes not only for American companies – German clients with US connections, both in inbound and outbound situations, are also affected. Together, we shed light on the key tax changes introduced by the law and discuss the practical implications for German companies – particularly with regard to cross-border structures. Special focus is also on the now deleted Section 899, the so-called Revenge Tax, which was originally intended as a response to foreign “discriminatory” tax regimes – an issue that is known to have considerable relevance in connection with § 49 EStG and the “Register”-Cases in Germany. We also discuss the renaming and realignment of GILTI, which will now be known as Net CFC Tested Income (NCTI), and FDII, which is now called Foreign-Derived Deduction Eligible Income (FDDEI). Both concepts have been revised not only in terms of language but also in terms of structure, with implications for deductibility, foreign tax credit, and the overall tax attractiveness of cross-border business models. An episode with a transatlantic focus, highly topical and practical – with one of the leading experts on international tax law in the US. Enjoy listening! Folge direkt herunterladen
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    53:07

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Über TAXpod

TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlich worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zu Grundsatzfrage – emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß beim Hören!
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