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- Ab 1. Oktober 2026 kommt der Tankrabatt: Die Energiesteuer sinkt um 14 Cent, mit dem Mehrwertsteuereffekt sollen brutto rund 17 Cent beim Preis ankommen. Bund und Länder haben sich am 18.09.2026 politisch geeinigt, das Kabinett hat am 21. und 22.09.2026 im Umlaufverfahren beschlossen, jetzt müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen. Ohne Abschluss in dieser Woche gibt es den Rabatt nicht zum 1. Oktober. Die Kosten: 2,5 Milliarden Euro Mindereinnahmen, davon 1,25 Milliarden für die Länder über den Umsatzsteuerfestbetrag. Zum Vergleich die aktuellen Preise laut ADAC vom 18.09.2026: Super E10 kostet 2,308 Euro, Diesel 2,471 Euro. Im Preis stecken bei Super E10 51,0 Prozent Staatsanteil aus Mehrwertsteuer, Energiesteuer und CO2-Abgabe, beim Diesel sind es 42,1 Prozent. Ob der Rabatt wirklich bei den Autofahrern ankommt, kontrollieren nicht die Finanzämter, sondern die Kartellbehörden, gestützt auf die seit 01.04.2026 geltende 12-Uhr-Regel für Preiserhöhungen.
Parallel diskutiert die Regierung einen Preisdeckel nach Vorbild Luxemburg und Belgien, Ziel Inkrafttreten spätestens 01.01.2027, nicht dauerhaft gedacht. Die Formel orientiert sich an anderen Ländern: Rohstoffnotierung plus Transport, Lagerkosten und Gewinnspanne, unterbieten erlaubt, überbieten nicht. Kritiker verweisen auf Belgien, wo die Preise trotz Deckel hoch bleiben, und auf Ungarn, wo ein fixer Deckel unter Marktniveau 2021 und 2022 zu leeren Zapfsäulen führte und wieder abgeschafft wurde.
Bei der Übergewinnsteuer will Finanzminister Klingbeil eine europäische Sondersteuer, doch die EU-Kommission hat am 18.09.2026 klargestellt, dass sie die Lage nicht für krisenfest genug hält, um den Krisenartikel 122 mit qualifizierter statt einstimmiger Mehrheit zu nutzen. Merz und Reiche sind ohnehin dagegen. Eine rein deutsche Abgabe träfe vor allem Unternehmen, die in Deutschland bilanzieren, während Raffineriegewinne aus den Niederlanden, Belgien oder Polen außen vor blieben. Zum Vergleich die Zahlen der Übergewinnsteuer 2022, gestützt auf Verordnung 2022/1854 und das deutsche Energiekrisenbeitragsgesetz: 33 Prozent auf den Gewinn oberhalb des Schnitts 2018 bis 2021 plus 20 Prozent Puffer, nicht als Betriebsausgabe abziehbar, betraf Unternehmen mit mindestens 75 Prozent Umsatz aus Förderung, Bergbau, Raffination oder Koks. Ergebnis: rund 1,98 Milliarden Euro für 2022 und 465 Millionen Euro für 2023, macht zusammen knapp 2,5 Milliarden Euro.
Dritter Schwerpunkt: die Enteignungsdebatte, befeuert durch die Berlin Wahl mit Linke 25,7 Prozent, CDU 18,8 Prozent, AfD 16,3 Prozent, Grüne 14,3 Prozent und SPD 12,1 Prozent. Die Linke will große Wohnungskonzerne wie Vonovia und Deutsche Wohnen ab einer Schwelle von 3.000 Wohnungen in Berlin enteignen, gestützt auf den Bürgerentscheid. Das Grundgesetz erlaubt das nur zum Wohl der Allgemeinheit, durch oder aufgrund eines Gesetzes und gegen gesetzlich geregelte Entschädigung nach Art. 14 Abs. 3 GG. Steuerlich macht das einen entscheidenden Unterschied: Der BFH hat mit Urteil vom 23.07.2019, Az. IX R 28/18, klargestellt, dass eine echte Enteignung keine Veräußerung nach Paragraf 23 EStG ist, weil der Eigentumsverlust nicht wesentlich vom Willen des Eigentümers abhängt. Im konkreten Fall blieben 600.000 Euro Entschädigung im Privatvermögen steuerfrei, selbst wenn sie über den Anschaffungskosten liegt. Anders im Betriebsvermögen: Hier kann die Entschädigung stille Reserven aufdecken, eine Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR kann die sofortige Besteuerung aber aufschieben.
Außerdem im Podcast: der geplante Direktauszahlmechanismus über das Bundeszentralamt für Steuern, gekoppelt an Steuer ID und IBAN, und die Debatte um heimisches Frackinggas, das seit 2017 per Paragraf 13a Wasserhaushaltsgesetz verboten ist, während Deutschland jährlich rund 84 Milliarden Kubikmeter Gas verbraucht und nur 4,25 Milliarden Kubikmeter davon selbst fördert. - 2.400 Euro für ein iPhone 18 Pro Max – und trotzdem lohnt sich der Kauf steuerlich mehr, als die meisten denken. In dieser Folge rechnen wir vor, wie sich der Griff zum neuen Smartphone für Selbstständige, Unternehmer und Arbeitnehmer tatsächlich auszahlt, und räumen dabei mit einem hartnäckigen Irrtum auf: Ein Handy lässt sich trotz BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 zu digitalen Wirtschaftsgütern eben nicht sofort abschreiben – Smartphones sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen, anders als Notebooks, Tablets oder sogar die Apple Vision Pro, die wegen eigenem Prozessor und Betriebssystem funktional näher am Tablet liegt.
Stattdessen bleibt es bei der regulären Nutzungsdauer von fünf Jahren nach AfA-Tabelle, wobei die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG mit bis zu 30 % pro Jahr deutlich schneller zum Ziel führt als die lineare Variante. Richtig interessant wird's beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG: Wer die Gewinngrenze von 200.000 Euro einhält, kann bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten vorab gewinnmindernd abziehen – und damit die GWG-Grenze von 952 Euro brutto effektiv verdoppeln. Ein durchgerechnetes Beispiel zeigt, wie ein iPhone 18 Pro Max für 1.553 Euro netto durch einen vorab gebildeten IAB von 776 Euro am Ende unter der GWG-Grenze landet und sofort abgesetzt werden kann. Bei mindestens 90 % betrieblicher Nutzung ist das machbar – ein Kriterium, das beim Smartphone streng geprüft wird und je nach Berufsgruppe völlig unterschiedlich ausfällt.
Auch beim Handy im Mobilfunkvertrags-Bundle wird's kompliziert: Laut BMF-Schreiben vom 20. Juni 2005 muss das vergünstigte Gerät zum Katalogpreis aktiviert und die Differenz als Zuschuss über die Vertragslaufzeit verteilt werden. Beim Leasing erklären wir, warum die aktuellen Apple-Angebote eher als operatives Leasing einzuordnen sind – abgeleitet aus dem Vollamortisationserlass von 1971 und dem Teilamortisationserlass von 1975.
Für Arbeitgeber lohnt sich der Kauf gleich doppelt: Die private Nutzung eines Diensthandys durch Mitarbeiter bleibt nach § 3 Nr. 45 EStG komplett lohnsteuerfrei. Besonders spannend ist dabei ein Gestaltungsmodell, das der BFH in gleich drei Urteilen vom 23. November 2022 (VI R 49/20, VI R 50/20, VI R 51/20) höchstrichterlich abgesegnet hat: Arbeitnehmer verkaufen ihr gebrauchtes Handy für nur 1 bis 6 Euro an den Arbeitgeber, der es sofort wieder zur privaten Nutzung überlässt und die Mobilfunkkosten übernimmt. Das Finanzamt witterte einen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO – der BFH entschied jedoch, dass der niedrige Kaufpreis durch die übernommenen Kosten und das Reparaturrisiko wirtschaftlich ausgeglichen wird und damit dem Fremdvergleich standhält.
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Seit dem Veranlagungszeitraum 2022 können sich Personenhandelsgesellschaften auf Antrag vollständig wie Körperschaften besteuern lassen – seit dem Wachstumschancengesetz 2024 gilt das auch für GbRs, nur Einzelunternehmer bleiben außen vor. Gesellschaftsrechtlich ändert sich dabei nichts: Die Haftung bleibt unbeschränkt, der Gesellschaftsvertrag flexibel, eine notarielle Beurkundung der Anteilsübertragung entfällt weiterhin. Steuerlich dagegen ändert sich einiges – wir gehen die wichtigsten Vorteile durch: Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer entfällt die 25-Prozent-Mindestbeteiligungsquote für die Betriebsvermögensbegünstigung, und beim Eintritt neuer Gesellschafter droht anders als bei der GmbH kein Aufgeld nach § 7 Abs. 8 ErbStG. Bei der Grunderwerbsteuer bleibt die optierende Gesellschaft nach § 5 GrEStG weiterhin als Personengesellschaft privilegiert – Grundstücksübertragungen können also grunderwerbsteuerfrei erfolgen, solange nicht innerhalb der Sperrfrist nach § 5 Abs. 3 GrEStG optiert wird.
Besonders spannend wird's bei der Nutzung von Anlaufverlusten: Wer eine Immobilie zunächst über eine GbR erwirbt, kann Sanierungsverluste auf privater Ebene nutzen und erst wechseln, sobald das Objekt Cashflow generiert – ein Modell, das auch für Startups mit hohen Anfangsverlusten interessant sein kann. Wir diskutieren außerdem, ob die GbR künftig sogar als Alternative zur klassischen GmbH-Holding taugt, etwa gemeinsam mit dem Ehepartner, und wie § 8b KStG dabei greift.
Ganz ohne Haken ist das Modell aber nicht: Die Option gilt steuerlich als fiktiver Formwechsel nach § 25 UmwStG, verbunden mit einer siebenjährigen Sperrfrist nach § 22 UmwStG bei Veräußerung der Beteiligung. Notwendiges Sonderbetriebsvermögen wie ein Betriebsgrundstück im Eigentum eines Gesellschafters muss mit übertragen werden, und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist danach nicht mehr möglich. Der Antrag selbst muss spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres gestellt werden – für 2027 also noch bis zum 30. November 2026, mit einem Gesellschafterbeschluss von mindestens 75 Prozent der abgegebenen Stimmen. Zum Abschluss werfen wir einen Blick auf die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG als schlankere Alternative ohne fiktiven Formwechsel, bei der thesaurierte Gewinne nur mit 28,25 Prozent besteuert werden.
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Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes.
Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten.
Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen.
In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen.
Langweilig wird es trotzdem nicht.
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