Wir Hundemenschen überlegen uns in unserem Alltag nicht sehr oft: «Darf ich das überhaupt?». Sondern wir machen oftmals einfach.
Aber: Das Schweizer Tierschutzrecht regelt viele Dinge im Zusammenleben mit unseren Hunden.
Was für Hunde darf ich wo halten? Welche Hunde darf ich wie importieren? Darf ich meinen Hund zuhause in eine Box schicken? Wie darf ich mit meinem Hund Sport betreiben? Wie darf ich meinen Hund trainieren und mit welchen Tools und Methoden?
Der Gesetzgeber behandelt also Dinge, die viel weitreichender sind als manche Hundemenschen wissen.
Deshalb handelt diese Folge vom Hund im Recht. Und nicht ich werde obige Fragen – und weitere! – beantworten, sondern eine Expertin hierfür: Die wunderbare Alexandra Spring.
Alexandra ist Juristin, ausgebildete Tierpflegerin und führt einen Tierbetreuungsdienst. Zusätzlich arbeitet sie Teilzeit für die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – eine gemeinnützige, operative und unabhängige Non-Profit-Organisation, die sich seit 1996 für einen starken rechtlichen Schutz von Tieren einsetzt. Dabei hat sich TIR das Ziel gesetzt, die Mensch-Tier-Beziehung in Recht, Ethik und Gesellschaft kontinuierlich zu verbessern.
STIFTUNG FÜR DAS TIER IM RECHT (TIR)
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