Während eines Fluges müssen Cockpitbesatzungen häufig die Frequenz wechseln. Doch was gehört überhaupt in einen Initial Call? Müssen beispielsweise angewiesene Geschwindigkeiten, Headings und Vertikalraten genannt werden, und behalten diese auch nach einem Frequenzwechsel noch ihre Gültigkeit? Muss die Flugsicherung bei vorhandenem Radar eigentlich „identified“ sagen? Michael Kuppe spricht mit Thorsten Raue (beide GdF) und Mark Lilienbecker (VC) über gängige Praxis, nationale Besonderheiten und aktuelle Regelungen bei der Übergabe zwischen Sektoren.
Die in der Folge auftauchende Abkürzung „ANSP“ steht übrigens für Air Navigation Service Provider, also einen Flugsicherungsdienstleister, wie z.B. die Deutsche Flugsicherung oder Austrocontrol. Wer an den gesetzlichen Grundlagen dieser Folge interessiert ist, findet diese hier: ICAO Doc 4444 „PANS ATM“ Kapitel 4.6.1.2 (Speed control); 4.7.1.4 (Vertical Rates); 4.9.2, 4.11.3 und 7.3 (Initial Call); 8.7.4.2 f) und 8.7.4.4 d) (Headings); sowie 11.4.2.6.2.5 (Level Restrictions). Die Deutsche Festlegung den nächsten Wegpunkt zu melden, steht in der AIP GEN 3.4 16 a) 5.
In einer früheren Version dieser Folge wurde für Piloten die Sprechgruppe „READY FOR DEPARTURE“ genannt, um Abflugbereitschaft zu melden. Ein aufmerksamer Hörer hat uns aber darauf hingewiesen, dass das ICAO Doc 4444 ein schlichtes „READY“ vorschreibt. Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben dies korrigiert.
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