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Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

Marcus Richter & Thomas Schwenke
Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft
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  • Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

    Klima- und Umweltklagen – Rechtsbelehrung 146

    02.04.2026 | 1 Std. 10 Min.
    Im Jahr 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem historischen Beschluss das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig. Die Entscheidung machte weltweit Schlagzeilen und etablierte einen neuen Gedanken: Klimaschutz ist kein abstraktes politisches Ziel, sondern dient auch dem Schutz der durch das Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte der Menschen und Bürger.

    Der Klima-Beschluss und seine Begründung

    Doch was genau hat das BVerfG entschieden, und welche Auswirkungen hatte der Beschluss am Ende? Darüber sprechen wir mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, dessen Ansichten in seiner Habilitationsschrift die Entscheidung des BVerfG maßgeblich prägten.

    Mit Prof. Ekardt sprechen wir u.a. darüber, wie die Verfassungsbeschwerde zustande kam und welche Rolle der im Grundgesetz verankerte Schutz natürlicher Lebensgrundlagen gem. Art. 20a GG spielte (Spoiler: erstaunlich wenig).

    Doppelte Freiheitsgefährdung durch die Klimarkrise

    Entscheidend war vielmehr ein Gedanke, den Prof. Ekardt maßgeblich entwickelt hat, die sogenannte doppelte Freiheitsgefährdung. Die Idee dahinter ist, dass unsere Freiheitsrechte, also das Recht, selbstbestimmt zu leben, durch den menschengemachte Klimakatastrophe gleich auf zwei Wegen bedroht werden.

    Erstens direkt, weil die Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen unsere Entfaltungsmöglichkeiten einschränkt. Und zweitens indirekt, weil ein zu langes Abwarten dazu führt, dass der Staat irgendwann drastische Maßnahmen ergreifen muss – mit dem Risiko, dass dabei autoritäre Strukturen entstehen.

    Unser Gast: Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. ist apl. Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock sowie Gründer und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und Berlin. Seit 2013 ist er zudem ehrenamtlicher Landesvorsitzender des BUND Sachsen. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Recht, Ethik, Politik und Transformationsbedingungen der Nachhaltigkeit. Er war maßgeblich an der erfolgreichen Klimaklage vor dem BVerfG 2021 beteiligt, in der das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt und die 1,5-Grad-Grenze als verfassungsrechtlich bindend eingestuft wurde. 2024 folgte eine weitere Klimaklage sowie, weltweit erstmalig, eine Biodiversitätsklage gegen Bundesregierung und Bundestag. Zu seinen wichtigsten Publikationen zählen „Theorie der Nachhaltigkeit“ (4. Aufl., Nomos), „Sustainability“ (2. Aufl., Springer) und „Postfossile Freiheit: Warum Demokratie, Umweltschutz, Wohlstand und Frieden nur gemeinsam gelingen“ (Bonifatius).

    Darüber hinaus diskutieren wir, wie sich der Klimawandel als Ursache künftiger Schäden rechtlich nachweisen lässt, welche internationalen Auswirkungen der Klimabeschluss bis hin zu EGMR und IGH entfaltet hat und warum der Klimawandel nicht das einzige Umweltproblem ist, das verfassungsrechtlich eingeklagt wird.

    Schließlich stellen wir die Frage, ob man direkt gegen die fossile Industrie klagen kann und ob die Natur selbst eigene Rechte haben sollte, die sie vor Gericht geltend machen könnte.

    Wir bedanken uns herzlich bei Prof. Ekardt für die spannenden Einblicke in die Welt des Klimaschutzrechts und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören!

    Kapitelmarken

    00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Prof. Felix Ekardt.

    00:03:00 – Wie kam der erste Klima-Beschluss des BVerfG zustande und warum ist Klimaschutz eine Voraussetzung der Freiheit?

    00:15:00 – Welche Verbände und Personen waren an der Verfassungsbeschwerde beteiligt und spielt es eine Rolle, wer klagt?

    00:19:30 – Welche Rolle spielte Art. 20a GG und die doppelte Freiheitsgefährdung: Zerstörung physischer Lebensgrundlagen und autoritäre Strukturen durch die Dringlichkeit der Maßnahmen.

    00:25:00 – Wie lässt sich nachweisen, dass der Klimawandel für künftige Schäden kausal ist und wie wird die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet?

    00:32:00 – Welche nationalen und internationalen Auswirkungen hatte der Klima-Beschluss des BVerfG – bis hin zu EGMR und IGH?

    00:41:00 – Klimawandel ist nicht das einzige Umweltproblem: Verfassungsbeschwerde auf mehr Biodiversität.

    00:48:00 – Welches Gewicht kann der Klimaschutz im Klagewege haben, wenn die Politik sich nicht an die Ergebnisse hält?

    00:54:00 – Kann man auf Grundlage des Klimaschutzes direkt gegen die fossile Industrie klagen?

    00:59:00 – Hat die Natur eigene Rechte, die sie einklagen könnte?

    Besprochene Urteile:

    Der Klima-Beschluss des BVerfG (BVerfG, 24.03.2021 – 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20).

    Biodiversitäts-Verfassungsbeschwerde.

    LG Erfurt zu „Rechten der Natur“ (8 O 836/22, 17.10.2024).

    DUH v. Bundesregierung – Klimaschutzprogramm (BVerwG, Urt. v. 29.01.2026, Az. 7 C 6.24).

    Verein KlimaSeniorinnen Schweiz v. Schweiz (EGMR, 09.04.2024 – 53600/20).

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    Social Media Verbot – Rechtsbelehrung 145

    11.03.2026 | 1 Std. 32 Min.
    Kaum ein netzpolitisches Vorhaben wird derzeit so kontrovers diskutiert wie ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Gemeinsam mit unserem Gast Dr. Stephan Dreyer, Senior Researcher für Medienrecht und Media Governance am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI), ordnen wir ein, wo der Gesetzgebungsprozess steht, welche Altersgrenzen im Raum stehen und welche Grundrechte, insbesondere die der Heranwachsenden selbst, durch ein solches Verbot betroffen wären.

    Dabei zeigt sich schnell, dass die Debatte weit über den Jugendschutz hinausgeht. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob Deutschland angesichts des EU-Plattformrechts (Digital Services Act) und des Herkunftslandprinzips überhaupt ein eigenständiges Verbot erlassen darf.

    Spannend ist auch die Frage der praktischen Umsetzbarkeit. Hier geht es um Altersverifikationssysteme, dem Einsatz des EU-Identity-Wallet und die provokanten These, dass ein Verbot den Plattformen vielleicht sogar gelegen kommen könnte.

    Dr. Stephan Dreyer (Leibniz-HBI, Bluesky) ist Senior Researcher für Medienrecht und Media Governance am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) in Hamburg. Er forscht zu regulatorischen Fragen medienvermittelter Kommunikation, insbesondere zu algorithmengesteuerten Informationsflüssen und automatisierten Entscheidungssystemen. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt im Schnittbereich von Jugendschutz und Datenschutz. Stephan Dreyer ist zudem juristischer Sprecher des Beschwerdeausschusses der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), Jugendschutz-Sachverständiger bei der USK und Kuratoriumsmitglied der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Leseempfehlung: Die Hürden eines Social-Media-Verbots in Deutschland – Leibniz Institut für Medienforschung.

    Wir bedanken uns herzlichst bei unserem Gast für die Anschaulichen Erläuterungen, wünschen Euch viel Spaß beim Hören und freuen uns auf Eure Kommentare!

    Kapitelmarken

    00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes.

    00:03:50 – An welchem Punkt im Gesetzgebungsprozess befinden wir uns und welche Altersgrenzen werden vorgeschlagen?

    00:14:00 – Mit welcher Begründung kann das Verbot gerechtfertigt werden und wessen Grundrechte werden durch ein Social-Media-Verbot eingeschränkt?

    00:19:00 – Rechtfertigen die Inhalts-, Nutzungs- und Interaktionsrisiken die Einschränkungen?

    00:25:00 – Anspruch der Heranwachsenden auf digitale Teilhabe und die Schwierigkeit einer verhältnismäßigen Einschränkung.

    00:34:00 – DSA (Gesetz über digitale Dienste) und die Frage, ob Deutschland überhaupt ein Social-Media-Verbot erlassen könnte.

    00:38:00 – Was genau ist unter den sozialen Medien zu verstehen, die verboten werden sollen?

    00:41:00 – Symbolgesetzgebung und deren Auswirkung auf das EU-Recht.

    00:49:00 – Welche Bestrebungen gibt es auf der EU-Ebene?

    00:50:00 – Wie soll das Social-Media-Verbot praktisch umgesetzt werden und die Vielfalt möglicher Altersverifikationssysteme.

    00:57:00 – Ist die EU-Identity-Wallet eine technische Lösung für sichere Altersverifikation und Kollateralschäden für erwachsene Nutzer?

    01:06:00 – Kann das Verbot nicht ohnehin einfach umgangen werden?

    01:10:00 – Ist das Social-Media-Verbot für die Plattformen sogar von Vorteil, weil sie auf Schutzmaßnahmen für Minderjährige künftig verzichten könnten?

    01:23:00 – Ist es womöglich nur eine rein politische Debatte, die nach der Wahlphase sich auflösen wird?

    01:26:00 – Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die suchtmachenden Effekte von algorithmischen Plattformen generell angegangen werden?

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    Dark Patterns im Fitnessstudio – Obiter Dictum 18/1

    06.03.2026 | 1 Std. 19 Min.
    In dieser Folge geht es um Kraftsport, Körpergefühl, und Kopplungsverbote im Fitnessstudio. Außerdem hadern wir mit Spotify, wünschen uns mehr digitale Selbstbestimmung und erklären, warum uns Mastodon begeistert.

    Dazu gibt es unser Feedback auf eure Kommentare und wir wünschen euch wie immer viel Vergnügen beim Hören!

    Zeitmarken

    00:02:00 – Warum wir nicht über das Polizeigesetz sprachen.

    00:06:00 – Kopplungsverbote und Dark Patterns im Fitnessstudio.

    00:25:00 – Eure Reaktionen auf die letzten Episoden.

    00:27:00 – Spotify-Ärger und der digitale Unabhängigkeitstag.

    00:35:00 – Mastodon: Warum wir begeistert sind.

    00:45:00 – Social-Media-Sucht – Zwischen Selbstbestimmung und Algorithmen.

    00:52:00 – Vereinsrecht: Trockener Stoff oder unterschätztes Thema?

    00:57:00 – Digitaler Omnibus, Euer Feedback & Antworten auf Eure Fragen.

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    Aus der Podcastwerkstatt – Obiter Dictum 18/2

    06.03.2026 | 1 Std. 20 Min.
    n dieser Episode der Rechtsbelehrung sprechen wir über das Podcasterdasein und darüber, wie wir Podcasts aufnehmen. Damit es aber nicht einseitig wird, begrüßen wir als Gäste Michael Rohrlich und Marc Oliver Thoma vom Podcast Risikobasierter Ansatz (Apple Podcasts) (YouTube-Kanal), die wiederum von ihrem Podcast „Risikobasierter Ansatz“ erzählen.

    Wir sprechen darüber, wann eigentlich alles gesagt ist, wie viel Vorbereitung drinsteckt, wie wir Zuständigkeiten aufteilen, und wie wir mit dem inneren Perfektionisten umgehen, wenn eine Aufnahme nicht so geworden ist, wie wir sie uns vorgestellt haben.

    Rechtsanwalt Michael Rohrlich (LinkedIn) gehört der ”Generation C64” an und ist als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten E-Commerce, Datenschutz und KI sowie Fachautor, als Video-Trainer (u.a. für LinkedIn Learning) und Referent tätig.

    Marc-Oliver Thoma (LinkedIn) ist ebenfalls “Generation C64” aber noch etwas mehr der Nerd. Er studierte an der Technischen Redaktion an der RWTH-Aachen und ist als Trainer, Berater und Coach für KI, Datenschutz und Digitalisierunge, Video-Trainer für LinkedIn Learning, DSB für KMUs tätig.

    Entsprechend euren Wünschen widmen wir uns auch ausführlich dem technischen Setup: Software, Hardware, Interfaces, DAWs – es wird nerdig, es fallen viele Namen, und wer schon immer wissen wollte, womit ein mit Liebe produzierter Podcast entsteht, sollte hier besonders genau hinhören.

    Außerdem, wie gehen wir mit Feedback um, was wünschen wir uns für die Zukunft und wohin geht die Reise, wenn Audio, Video und virtuelle Personas immer stärker zusammenwachsen?

    Herzlichen Dank an Michael und Marc Oliver für ihren Besuch und wir wünschen Euch viel Spaß beim Zuhören!

    Zeitmarken

    00:00:00 – Intro & Gäste.

    00:08:00 – Wie alles begann.

    00:12:30 – Wann ist alles gesagt?

    00:15:30 – Wie viel Vorbereitung steckt dahinter?

    00:19:00 – Von der Idee zum fertigen Podcast: Wer macht was?

    00:25:00 – Der versteckte Zeitfresser Podcast.

    00:28:00 – Wie perfektionistisch darf (muss?) man sein?

    00:30:00 – Podcast als Visitenkarte.

    00:33:30 – Alleine podcasten – eine echte Alternative?

    00:39:30 – Woher kommen die Ideen?

    00:46:00 – Unser Tech-Setup: Software, Hardware & jede Menge Name-Dropping.

    00:59:00 – Feedback: Was kommt rein, was nehmen wir mit?

    01:03:30 – Was wir uns für die Zukunft wünschen.

    01:09:00 – Audio vs. Video: Wo liegen die Unterschiede wirklich?

    01:17:00 – Podcasting mit virtuellen Personas – Zukunft oder Gimmick?

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    EU-Pläne: KI statt Datenschutz? – Rechtsbelehrung 144

    02.02.2026 | 1 Std. 21 Min.
    In dieser Episode steht ein derzeit viel diskutiertes Vorhaben der EU im Mittelpunkt, der sogenannte „digitale Omnibus“. Das, zumindest erklärte, Ziel der so benannten Gesetzesinitiative der EU-Kommission ist es, zentrale Regelungen des digitalen Rechts, insbesondere die DSGVO und den AI Act, zu vereinfachen und Unternehmen zu entlasten. Anders formuliert: Der Datenschutz soll dereguliert, also zulasten der Verbraucher aufgeweicht werden.

    Was nach Bürokratieabbau klingt, erweist sich bei näherer Betrachtung als tiefgreifender Eingriff mit erheblichen Folgen für den Datenschutz. Gemeinsam mit unserer Gästin, Rechtsanwältin Elisabeth Niekrenz, ordnen wir daher ein, was unter dem digitalen Omnibus zu verstehen ist und welche Bereiche des digitalen Rechts konkret verändert werden sollen.

    Elisabeth Niekrenz (LinkedIn, Bluesky) ist Rechtsanwältin bei Spirit Legal in Leipzig und auf Datenschutzrecht spezialisiert. Seit 2021 setzt sie sich insbesondere gerichtlich für Schadenersatz bei Datenschutzverletzungen ein und engagiert sich gegen exzessives Onlinetracking sowie biometrische Prüfungsüberwachung. Sie berät Unternehmen und öffentliche Stellen zur datenschutzkonformen Gestaltung von Prozessen. Zuvor war sie politische Referentin bei der Digitale Gesellschaft e. V., der sie weiterhin als Mitglied verbunden ist. Elisabeth Niekrenz studierte Rechtswissenschaft in Leipzig mit interdisziplinären Schwerpunkten und ist Jurymitglied der BigBrotherAwards.

    Lockerung der Dokumentationspflichten

    Zunächst geht es um die Einführung der neuen Unternehmensgröße „Small & Midcaps“ und die Frage, für welche Unternehmen Pflichten wie die Führung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten künftig entfallen sollen und ob diese Entlastung nicht sogar zum Nachteil kleinerer Unternehmen werden könnte.

    Einschränkung der Definition personenbezogener Daten

    Ein weiterer Vorschlag ist pseudonyme Daten künftig häufiger als anonyme Daten einzustufen. Dies könnte datengetriebenen Geschäftsmodellen entgegenkommen, zugleich aber den Schutz der Betroffenen deutlich schwächen.

    KI-Training mit personenbezogenen Daten

    Zentral ist außerdem die geplante Erleichterung beim Training Künstlicher Intelligenz. Künftig soll die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich besonderer Kategorien wie Gesundheits-, Religions- oder Sexualdaten, auch ohne Einwilligung der betroffenen Personen auf Grundlage berechtigter Interessen möglich sein.

    Cookies, Banner und Transparenz

    Auch die vorgesehenen Änderungen bei der Cookie-Regulierung werden eingeordnet. Die entscheidende Frage lautet, führt der digitale Omnibus tatsächlich zu weniger Cookie-Bannern oder lediglich zu Vorteilen für die Marketingbranche??

    Fazit und Ausblick

    Das Fazit der Folge fällt deutlich aus: Der digitale Omnibus verspricht Vereinfachung, bringt aber erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich. Statt klarer und konsistenter Regeln drohen neue Abgrenzungsfragen, Verschiebungen zulasten des Datenschutzes und eine spürbare Schwächung bewährter Schutzmechanismen zugunsten von Tech-Konzernen.

    Zeitmarken

    00:00:00 – Vorstellung des Themas und Begrüßung der Gästin

    00:02:30 – Was ist der digitale Omnibus und welche Bereiche des digitalen Rechts sollen verändert werden?

    00:08:30 – Wer fällt unter die neue Unternehmensgröße „Small & Midcaps“ und für wen soll die Pflicht zur Führung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten entfallen?

    00:15:30 – Was ist ein „hohes Risiko“ im Sinne der DSGVO und des AI Acts?

    00:27:00 – Übergang und Einordnung der geplanten Reformansätze

    00:28:00 – Änderungen bei der Definition personenbezogener Daten: Kein Personenbezug mehr bei pseudonymen Daten?

    00:41:00 – Nachteile für Verbraucher, Vorteile für die Marketingbranche? Auswirkungen einer Einschränkung des Personenbezugs

    00:49:00 – KI-Training mit personenbezogenen Daten: Verarbeitung auch ohne Einwilligung auf Grundlage berechtigter Interessen – einschließlich besonderer Kategorien

    01:01:00 – Neue Regeln für die Cookie-Setzung: Gibt es künftig weniger Cookie-Banner?

    01:07:00 – Fazit: Der digitale Omnibus als „Verkehrsunfall mit einem betrunkenen Fahrer“

    01:17:00 – Aktueller Stand des digitalen Omnibus: Wann ist mit den Änderungen zu rechnen?

    Links und Urteile zum Thema

    Throwing your rights under the Omnibus – How the EU’s reform agenda threatens to erase a decade of digital rights – Vortrag von Thomas Lohninger and Ralf Bendrath beim 39C3.

    EuGH, 04.09.2025 - C-413/23 P – Zum Personenbezug pseudonymer Daten.

    Meta darf Nut­zer­daten für das KI-Trai­ning ver­wenden – Artikel ´von David Wasilewski zu OLG Köln (Besch. v. 23.05.2025, Az. 15 UKl. 2/25)) bei LTO.

    Der Beitrag EU-Pläne: KI statt Datenschutz? – Rechtsbelehrung 144 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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Über Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

Die „Rechtsbelehrung“ ist ein Jurapodcast, der sich monatlich dem Recht und seinen Auswirkungen auf moderne Technologien und die Gesellschaft widmet. Während Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt der Radiojournalist Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt.
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Generated: 4/3/2026 - 1:16:03 PM