In dieser Podcast-Folge dreht sich alles um den richtigen Zeitpunkt für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs im Lichte aktueller Rechtsprechung. Konkret beleuchten wir die frisch ergangene Entscheidung des Gerichts der EU (Rs. T 689/24, Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej) vom Februar 2026, die Unternehmen ermöglicht, Vorsteuer rückwirkend für den ursprünglichen Leistungszeitraum geltend zu machen, sofern die zugehörige Rechnung spätestens vor Abgabe der Steuererklärung vorliegt. Wir vergleichen diese Erleichterung mit der Rechtsprechung des BFH in seinem Urteil vom 25. Juni 2025 (Az. XI R 17/22), in der er das Besteuerungsverfahren nach dem Entstehungszeitpunkt bestimmt, aber daran festhält, dass erst ab Empfang der Rechnung der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Außerdem besprechen wir das EuGH-Urteil Česká síť (C-796/23), das klärt, wer in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit der Steuerschuldner für die Umsatzsteuer ist. Abschließend geben wir ein kurzes Update auf Verrechnungspreise und Umsatzsteuer: Wir ordnen den Schlussantrag der Generalanwältin im Fall Stellantis (C-603/24) ein und erklären, welche Bedeutung nachträgliche konzerninterne Preisanpassungen für die Umsatzsteuer haben könnten.