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  • „Mit den Füßen abstimmen“ oder gestalten? – Die Rolle institutioneller Anleger unter dem neuen BaFin-Merkblatt
    Zusätzlich zu unseren Mandanteninformationen, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir über interessante Themen, die uns in unserer Beratungspraxis begegnet sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im März den Entwurf eines Merkblatts zum Umfang der aufsichtsrechtlich zulässigen Einflussnahme von Anlegern in Investmentvermögen veröffentlicht. Nicht neu ist die Beschreibung der Rolle der Kapitalverwaltungsgesellschaft als letzte Entscheidungsinstanz bei der Portfolioverwaltung. Neu ist, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft als letzte Entscheidungsinstanz in Frage gestellt wird, wenn die Initiative für die Anschaffung oder Veräußerung von Vermögensgegenständen von den Anlegern ausgeht. Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren! – Episoden link: Entwurf Merkblatt http://beplink.de/519 – Stay connected Instagram: https://www.instagram.com/bepartners.pro LinkedIn: https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
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    16:03
  • Jetzt geht’s los! Neue Infrastrukturquote für die Anlageverordnung geplant
    Zusätzlich zu unseren Mandanteninformationen, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind. Ende Juni haben die Bundesministerien für Arbeit und Soziales und der Finanzen den Referentenentwurf eines 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes veröffentlicht. Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen der Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung) vor. Mit dabei ist eine neue Mischungsquote für Infrastruktur-Investments. Über Verweise im jeweiligen Landesrecht werden die Änderungen auch etliche berufsständische Versorgungswerke betreffen. Pensionsfonds sind nach dem Entwurf nicht betroffen. Wir stellen die wesentlichen Punkte des Entwurfs vor. Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren! – Stay connected X:  https://twitter.com/bepartnerspro Instagram: https://www.instagram.com/bepartners.pro LinkedIn: https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
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    19:32
  • Der neue Diskussionsentwurf zum Investmentsteuergesetz
    Zusätzlich zu unseren Mandanteninformationen, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind. Diesmal etwas ganz besonders Spannendes: den Diskussionsentwurf zum Investmentsteuergesetz! Im Untertitel heißt es positiv "Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur".  Das ist insoweit auch gelungen und wird bereits in den Sozialen Medien gelobt. Was nicht schön ist, ist der Wegfall der Steuerbefreiung für steuerbegünstigte Anleger, soweit es um Einkünfte aus inländischen gewerblichen Personengesellschaft geht. Diese angedachte Änderung für 2025 wollen wir im podcast besprechen. Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren! – Stay connected X:  https://twitter.com/bepartnerspro Instagram: https://www.instagram.com/bepartners.pro LinkedIn: https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
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    18:31
  • Fondsetablierungskosten – Schiff bleibt Schiff
    Zusätzlich zu unseren Mandanteninformationen, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind. Das Finanzgericht Münster hat am 24.01.2024 – soweit ersichtlich – das erste finanzgerichtliche Urteil zur Anwendung von § 6e Einkommensteuergesetz gefällt. Ein guter Anlass, sich über § 6e Einkommensteuergesetz zu unterhalten: Was ist steuerlich abzugsfähig und was muss aktiviert werden und gilt das auch rückwirkend? Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren! – Episoden link: FG Münster, 12 K 357/18 F, 24. Januar 2024 http://beplink.de/499 – Stay connected X:  https://twitter.com/bepartnerspro Instagram: https://www.instagram.com/bepartners.pro LinkedIn: https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
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    16:03
  • Vinkulierung auf Ebene des Fonds schützt nicht vor mittelbaren Übertragungen
    Zusätzlich zu unseren Mandanteninformationen, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind. Die Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge von Investmentgesellschaften für Fondsinitiatoren verlangt häufig nach einem Schutz vor unkontrollierter Übertragung von Beteiligungen durch Investoren. Umgekehrt haben die Investoren ein berechtigtes Interesse an Übertragungen. Die goldene Mitte zu finden, das verlangt häufig nach einer Kombination von Vinkulierung und Lösungsklauseln. Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren! – Stay connected X:  https://twitter.com/bepartnerspro Instagram: https://www.instagram.com/bepartners.pro LinkedIn: https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
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    16:08

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