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Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Podcast Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wollten Sie schon immer mal Arbeitsrecht verstehen? Von Abfindung bis Zeitarbeit erkläre ich das deutsche Arbeitsrecht verständlich und erzähle auch von interes...
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5 von 119
  • 5 Häufige Fehler bei einer Befristung
    Fall: Krause und Müller - vor 4 Jahren beschäftigt - soll Probearbeit machen am Montag - am Dienstag wird der AV unterschreiben (dort steht nichts von einer ordentlichen Kündigung) Befristung bis 31.12.2025 - Verlängerung am 1.1.2026 mit Anpassung der Ausschlussklausel im AV Befristung ohne Sachgrund ist der Normalfall 1. Fehler: Vorbeschäftigung 2. Fehler: Probearbeit / Vertragsschluss nach Arbeitsaufnahme 3. Fehler: 2 Jahre und 3-fache Verlängerung überschritten 4. Fehler: Verlängerung mit Vertragsänderungen 5. Fehler: ordentliche Kündigung vergessen Artikel: 1. befristeter Arbeitsvertrag - was man wissen muss! 2. Entfristungsklage 3. eingescannte Unterschrift bei einer Befristung 4. befristete Erhöhung der Arbeitszeit Homepage: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin ⁠⁠⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: [email protected] 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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    13:09
  • Mein Anwalt ist eine Schlaftablette!
    Probleme mit dem eigenen Anwalt - fachliche Eignung (Spezialisierung) - Kommunikation - aggressives Verhalten - Schriftsätze - Motivation (Streitwert) Artikel: 1. ⁠Anwalt in Berlin Marzahn Homepage: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin ⁠⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: [email protected] 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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    17:11
  • BAG: Arbeitnehmer will € 25.000 für unzulässige Überwachung?
    BAG, Urt. v. 25.7.2024 – 8 AZR 225/23 Arbeitnehmer verlangt Schadenersatz Art. 82 Abs. 1 DSGVO Vorgeschichte: Kündigung / Klage dagegen hatte Erfolg Einladung zum Gespräch über Stellenwechsel Vorlage eine AU-Bescheinigung / erneute Kündigung/ erfolglos Änderungskündigung / Annahme unter Vorbehalt/ Klage erfolglos 4. Februar 2024 /Auseinandersetzung /Beschäftigungsklage / AU „außerhalb der Arbeitszeit“ an diesem Tag erlittenen Verletzung Zeit vom 25. Februar 2022 bis zum 4. März 2022 - Überwachung durch Detektei - „Sägen und Schleifen“ Anhörung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit Schriftsatz vom 31. August 2022 - Zahlung eines „Schmerzensgeldes“ iHv. mindestens 25.000,00 Euro Urteil des BAG Das Gericht kam zu dem Betrag von 1.500 Euro als immateriellen Schadensersatz, indem es verschiedene Faktoren berücksichtigt hat, um eine angemessene und verhältnismäßige Entschädigung festzulegen. Die wesentlichen Überlegungen dabei waren: 1 Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO: Der Schadensersatzanspruch soll die tatsächlich erlittenen Schäden ausgleichen und keine Straf- oder Abschreckungsfunktion erfüllen. Das Gericht achtete darauf, dass der Entschädigungsbetrag dem realen, erlittenen Schaden entspricht und kein übermäßiger Betrag zugesprochen wird. 2 Umfang der Überwachung und Art der Datenverarbeitung: Die Überwachung umfasste mehrtägige Beobachtungen des Klägers in seinem privaten Umfeld und die Erfassung von Gesundheitsdaten (wie z.B. seinem Gang). Da es sich um sensible personenbezogene Daten handelt, stellte dies einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre des Klägers dar, was einen Schadensersatzanspruch rechtfertigte. 3. Dauer und Intensität der Observation: Die Überwachung fand über einen Zeitraum von wenigen Tagen und nur stichprobenartig statt, ohne Videoaufnahmen oder andere intensivere Erfassungen. Das Gericht bewertete dies als eine weniger schwere Form der Überwachung und setzte den Entschädigungsbetrag entsprechend moderat an. 4. Fehlende Schwere des emotionalen Schadens: Der Kläger machte geltend, dass die Überwachung ihn in seiner Privatsphäre beeinträchtigte und zu einem Verlust an Sicherheitsgefühl führte. Das Gericht anerkannte dies, sah aber keine Belege für tiefergehende psychische Belastungen oder andere erhebliche negative Auswirkungen. Der Betrag von 1.500 Euro wurde daher als ausreichend angesehen, um den emotionalen und psychologischen Schaden des Klägers auszugleichen. 5. Verhältnismäßigkeit zu ähnlichen Fällen: Die Höhe des Schadensersatzes orientierte sich auch an der bisherigen Rechtsprechung und vergleichbaren Fällen, in denen eine Entschädigung im unteren vierstelligen Bereich für ähnliche Eingriffe in die Privatsphäre zugesprochen wurde. Artikel: 1. Videoüberwachung am Arbeitsplatz 2. Krankschreibung nach Kündigung Homepage: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin ⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: [email protected] 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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    15:06
  • Neue BAG-Entscheidung: Vergütung von Pausenzeiten?
    Grundsatz: Pausen sind keine Arbeitszeit Pausen sind festzulegen Pause und Arbeitszeit schließen sich aus Fall: BAG, Urt. v. 21.8.2024 – 5 AZR 266/23 - AN in Kantine verbrachten Pausen - „Daueralarmbereitschaft“ - Monitor mit Störungsmeldung - permanente „Hab-Acht-Stellung“ - damit keine Pause, sondern Arbeitszeit BAG: Ruhepause iSv. § 4 ArbZG liegt vor Artikel: 1. ⁠⁠ ⁠Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung⁠ 2. Arbeitszeitbetrug beim Nichtausstempeln in Zigarettenpause 3. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung? Homepage: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin ⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: [email protected] 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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    11:29
  • Muss man als Arbeitnehmer putzen?
    Urteile: 1. Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 19. Februar 2021 – 26 Ca 1419/20) - keine Pflicht für Lagerarbeiter 2 x im Monat die Toiletten zu reinigen 2. LAG Mainz (Urteil vom 19.12.2008 - 9 Sa 427/08) - Arbeitnehmer verlangt regelmäßige Reinigung, des im dienstlich zugewiesenen Büros - Leerung Papierkorb, Abfallbehälter, Saugen des Teppichs, Reinigung der Fenster - Klage stattgegeben Grundsätze: - vereinbarte Tätigkeit im Arbeitsvertrag ist maßgeblich Artikel: 1. ⁠⁠ mein Wordpressartikel aus dem Jahr 2009 dazu Homepage: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: [email protected] 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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    11:20

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