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Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
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197 Episoden

  • Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht

    BAG und der nachlässige Zugführer

    30.05.2026 | 19 Min.
    Bundesarbeitsgericht,
    Urteil vom 20. Juni 2024 – 2 AZR 134/23 –

    Das BAG entscheidet, dass die personenbedingte Kündigung eines Triebfahrzeugführers wegen Entzugs der Zusatzbescheinigungen zur Fahrberechtigung unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber nicht darlegt, dass der Arbeitnehmer diese in absehbarer Zeit nicht wieder erlangen kann.
    Allein das Fehlen der Zusatzbescheinigungen im Kündigungszeitpunkt reicht für eine sozial gerechtfertigte Kündigung nicht aus. Zugleich verneint das BAG einen Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung, weil der Arbeitgeber die Zusatzbescheinigungen hier ermessensgerecht entzogen hatte und der Kläger damit rechtlich nicht mehr als Triebfahrzeugführer einsetzbar war.

    Kurz-Sachverhalt (Stichpunkte)
    Triebfahrzeugführer mit Führerschein (EBA) + Zusatzbescheinigungen des Arbeitgebers (Rangierverkehr und Personenverkehr).
    2019: Überfahren eines Halt-Signals, Ermahnung.
    16.03.2021: erneuter Vorfall am Hauptsignal, sicherheitsrelevanter Pflichtverstoß, widersprüchliche Angaben des Lokführers.
    und 25.03.2021: mehrere Fehler in Simulatorfahrten (u.a. zu schnell, Haltsignal überfahren, Verfahrensverstöße).

    Arbeitgeber entzieht Zusatzbescheinigungen; EBA verlangt Nachschulung, danach Zweifel an der Eignung behördlich ausgeräumt.
    Arbeitgeber kündigt personenbedingt und verweigert Lohn; Kündigung unwirksam, aber kein Annahmeverzug wegen fehlender Fahrberechtigung.

    Podcast:
    1. Kündigung per Einschreiben
    2. ⁠FAQ - Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer⁠

    Artikel:
    1. ⁠⁠ ⁠⁠⁠⁠personenbedingte Kündigung
    2. ⁠⁠⁠⁠Kündigung und Kündigungsschutz⁠⁠⁠⁠
    3. ⁠⁠⁠⁠Abfindung -was man wissen sollte!⁠⁠⁠⁠

    Homepage:
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    BAG: Kündigung nach Meldung des Chefs

    23.05.2026 | 19 Min.
    BAG, Urteil vom 4.12.2025 – 2 AZR 51/25: Ein Pharmavertreter meldet einen Compliance-Verstoß seines Vorgesetzten und erhält kurz darauf noch in der Wartezeit eine Kündigung. Das BAG stellt klar, dass der Hinweisgeberschutz nach § 36 HinSchG nur greift, wenn die Kündigung tatsächlich Reaktion auf die Meldung ist – eine bloße zeitliche Nähe reicht nicht. Im konkreten Fall konnte der Arbeitgeber nachweisen, dass der Kündigungsentschluss bereits vor der Meldung gefallen war, sodass weder HinSchG noch § 612a BGB verletzt waren. Zudem entscheidet das BAG, dass Arbeitnehmer in der Wartezeit oder im Kleinbetrieb keinen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG haben.

    - Wartezeit/ Probezeit
    - Kündigungsgrund angeben / haben in Wartezeit
    - Compliance-Verstoß
    - Hinweisgeberschutz
    - Maßregelungsverbot

    Podcastfolgen:
    1. 10 häufige Irrtümer im Arbeitsrecht
    2. LAG Hessen: Kündigung wegen Krankheit in Probezeit
    3. Probezeit und Kündigung

    Internetseite
    1. Kündigung - allgemeine Informationen
    2. TOP-Kündigungsgründe

    Homepage:
    ⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin ⁠

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    LAG Bremen: Schlag auf das Gesäß und fristlose Kündigung!

    16.05.2026 | 18 Min.
    Das Landesarbeitsgericht Bremen (Urteil vom 10.02.2026 – 1 SLa 75/25) entschied über eine fristlose Kündigung nach einem Vorfall auf einem Teamevent.
    Ein Arbeitnehmer hatte einer Praktikantin auf das Gesäß geschlagen, was als sexuelle Belästigung bewertet wurde.
    Dennoch erklärte das Gericht die Kündigung für unwirksam, da eine Abmahnung als milderes Mittel erforderlich gewesen wäre. Ausschlaggebend waren die einmalige Pflichtverletzung, die sofortige Entschuldigung und die langjährige beanstandungsfreie Beschäftigung.

    ähnliche Podcastfolgen:
    1. ⁠ ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Abfindung bei fristlose Kündigung möglich?⁠
    2. ⁠fristlose Kündigung für Vorfälle auf Sylt?⁠

    Artikel:
    1. ⁠⁠ ⁠⁠⁠Eigenkündigung und Schadenersatz⁠⁠⁠
    2. ⁠⁠⁠Kündigung und Kündigungsschutz⁠⁠⁠
    3. ⁠⁠⁠Abfindung -was man wissen sollte!⁠⁠⁠

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    BAG: Keinen Bonus für die Elternzeit!

    09.05.2026 | 19 Min.
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 2. Juli 2025 (Az. 10 AZR 119/24) entschieden, dass ein Arbeitnehmer trotz erreichter Ziele keinen Anspruch auf die volle variable Vergütung hat, wenn er sich teilweise in Elternzeit befindet.
    Das Gericht stellt klar, dass auch variable Vergütung Teil des normalen Arbeitsentgelts ist und dem Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ unterliegt.

    Da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis ruht, entsteht für diesen Zeitraum kein Vergütungsanspruch.
    Eine ausdrückliche Kürzungsregelung ist dafür nicht erforderlich.

    Die Entscheidung ist praxisrelevant für alle Modelle mit Zielvereinbarungen und Bonuszahlungen.
    Sie bestätigt, dass Vergütung grundsätzlich an die tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum gekoppelt bleibt.

    Artikel:
    ⁠Wie wird der Urlaub während der Elternzeit gekürzt mit Kürzungsrechner!⁠

    Podcastfolgen:
    155 Tage an Urlaubsabgeltung und Elternzeit

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    LAG Hamm: Wie muss ein Zeugnis aussehen?

    02.05.2026 | 17 Min.
    Im Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19.02.2026 (9 Ta 319/25) ging es um die Zwangsvollstreckung eines Vergleichs über die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses mit der Note „sehr gut“.
    Die Arbeitgeberin hatte zwar ein Zeugnis erteilt, dieses aber weder auf ihrem Geschäftspapier noch mit Briefkopf erstellt.
    Das LAG stellt klar, dass ein Arbeitszeugnis die im Geschäftsleben üblichen Mindestanforderungen erfüllen muss, wozu jedenfalls ein ordnungsgemäßer Briefkopf mit Name und Anschrift des Arbeitgebers und – bei Verwendung im Geschäftsverkehr – die Erteilung auf Firmenbogen gehört.
    Ein formlos erteiltes Zeugnis erfüllt den titulierten Zeugnisanspruch daher nicht.
    Die Beweislast für die Erfüllung des Anspruchs trägt der Arbeitgeber, der das ordnungsgemäße Zeugnis erstellen, zur Abholung bereithalten und den Arbeitnehmer hierüber informieren muss.
    Da dies nicht geschehen war, bestätigte das LAG Hamm das vom Arbeitsgericht festgesetzte Zwangsgeld in Höhe von 1.000 Euro.

    Artikel:⁠
    ⁠1. Zeugnis- wie lange hat der Arbeitgeber Zeit?⁠
    2. ⁠Vorlage / Muster: einfaches Zeugnis⁠

    Podcastfolgen:
    1. ⁠BAG und Arbeitszeugnis⁠
    2. ⁠Wohlwollendes Zeugnis - was bedeutet das?⁠
    3. ⁠Warum ist ein sehr gutes Zeugnis schlecht?⁠
    4. ⁠Geheimcode der Arbeitgeber⁠

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Wollten Sie schon immer mal Arbeitsrecht verstehen? Von Abfindung bis Zeitarbeit erkläre ich das deutsche Arbeitsrecht verständlich und erzähle auch von interessanten Begebenheiten vor Gericht mit Richtern und Kollegen. Auch wenn Sie es vielleicht jetzt noch nicht glauben, Arbeitsrecht kann nicht nur interessant sein, sondern auch Spaß machen! 🎙 Mehr Infos & rechtliche Hilfe für Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag in Berlin: https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📍 Google Maps: https://maps.app.goo.gl/m5dstU2Koc7DTLmY8 Rechtsanwalt Andreas Martin - Berlin
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