In dieser Folge steht wieder ein Fall aus der Praxis im Mittelpunkt, entschieden vom ArbG Offenbach im November 2025. Melden sich Whistleblower zu Wort, genügt kein schematisches Vorgehen nach „Schema F“, Qualität ist gefragt und der Einzelfall ist entscheidend. Welche Pflichten treffen die Verantwortlichen und welche Sanktionsmöglichkeiten stehen dem Arbeitgeber bei Pflichtverletzungen zur Seite?
Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt