Der EU AI Act ist seit August 2024 geltendes Recht – kein Entwurf, kein Vorschlag. Die Umsetzung erfolgt gestaffelt: Verbote (Social Scoring, biometrische Echtzeit-Identifikation) gelten seit Februar 2025, Regeln für General Purpose AI (GPT, Claude, Gemini) seit August 2025, Hochrisiko-KI-Pflichten ab August 2026, eingebettete KI in regulierten Produkten (Medizintechnik, Fahrzeuge, Maschinen) ab August 2027.
Zentrales Missverständnis: Der AI Act betrifft nicht nur große KI-Entwickler wie OpenAI oder Google, sondern jeden, der KI-Systeme auf dem EU-Markt bereitstellt oder einsetzt – auch Deployer, also Unternehmen, die KI-Tools Dritter nutzen. Die Episode erklärt die Unterscheidung zwischen Provider und Deployer, die acht Hochrisikobereiche (u.a. Beschäftigung/HR, Kreditscoring, kritische Infrastruktur) und das entscheidende Kriterium: Bewertet oder selektiert das System natürliche Personen? Ein CV-Ranking-Tool ist Hochrisiko, ein Bewerberchatbot nicht.