„Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“ Dieser Satz, der dem französischen Aufklärer Voltaire zugeschrieben wird, bezeichnet einen Kern der liberalen Demokratie - die Meinungsfreiheit. Heute aber haben bei Nahost, Corona oder Kritik an PolitikerInnen viele das Gefühl, dass sie nicht mehr Sagen dürfen was sie wollen. Mit diesem Affekt machen die Rechtspopulisten Punkte.
Aber auch wenn Rechte dieses Ressentiment ausbeuten – es gibt auch real fragwürdige Tendenzen. und eine strafrechtliche Verengung des Meinungsspektrums. Das Land Hessen will die Leugnung des Existenzrechtes Israels unter Strafe zu stellen. Demonstrationen, bei denen „From the River to the sea“ skandiert wurde, wurden aufgelöst. Eine Pro-Gaza Demonstrantin hielt das Schild „Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?“ hoch und wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. Das tangiert die Grenzen eines Gesinnungsstrafrechts, das sonst typisch für autoritäre Regime ist.
Die Justiz wird da zu einer Kraft, die das Gute will und das Problematische verstärkt. Das gilt auch für eine allzu harte Ahndung von persönlicher Kritik an Politikern. Wer Minister „Schwachkopf“ nennt, muss mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Wer die Außenministerin dumm nennt, muss eine saftige Strafe zahlen. Diese Rechtspraxis soll gerade Politikerinnen, die im Netz sexistisch beschimpft werden, schützen. Doch es fragt sich, ob die Kosten – der Eindruck, dass die Macht sich gegen Kritik immunisiert – dafür zu hoch sind.