Der Fall Richard Schuh beschließt eine Epoche und steht am Anfang einer neuen Republik. Während der Parlamentarische Rat in Bonn 1948/49 über das künftige Grundgesetz berät und darüber, wie die Todesstrafe verfassungsrechtlich in Deutschland zu behandeln sei, sitzt der Raubmörder Schuh in Tübingen ein und wartet auf die Vollstreckung seines Urteils: Tod durch das Fallbeil.
Auf der einen Seite die Debatten über Menschenwürde und staatliche Macht, auf der anderen die letzte Hinrichtung unter geltendem Recht. Zwischen Nachkriegschaos, Justiztradition und politischem Neubeginn entsteht ein Fall, der bis heute Fragen offenlässt.
Vielen Dank an Historikerin und Stadtarchivarin Vera Pelters, die für uns die Quellenlage im Stadtarchiv Tübingen aufbereitet.