Ein Geldautomat klingt nach einem alltäglichen Gerät – für viele Menschen mit Behinderung ist er jedoch eine tägliche Herausforderung. Zu hoch angebrachte Bedienfelder, fehlende Sprachführung, schlechte Kontraste: Was für die meisten selbstverständlich ist, bleibt für andere unerreichbar. Das soll sich ändern.
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen dazu, auch Hardwareprodukte wie Geldautomaten barrierefrei zu gestalten. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt die Stadtsparkasse München.
In dieser Folge von BarriereLos sprechen wir mit Andreas Pohl, Direktor für Prozesse und IT, und Stephanie Roggenkamp, Abteilungsleiterin Marktfolgeservice, über Höchstgrenzen, Kontrastmodi und die entscheidende Frage: Was bringt ein barrierefreies Gerät wirklich, wenn man es nicht gemeinsam mit den Menschen entwickelt, die darauf angewiesen sind? Testerinnen und Tester der Stiftung Pfennigparade geben dazu ganz persönliche Einblicke.